08.05.2024 11:56

Regierungsrat genehmigt Einsatz von Drohnen bei der Kantonspolizei

(Basel) Die Kantonspolizei Basel-Stadt kann künftig den Einsatz von Drohnen in klar definierten Fällen ausweiten. Der Regierungsrat hat ...

Die Kantonspolizei Basel-Stadt kann künftig den Einsatz von Drohnen in klar definierten Fällen ausweiten. Der Regierungsrat hat die «Verordnung über den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bei der Kantonspolizei» beschlossen. Diese schafft die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung eines Pilotversuchs während zwei Jahren und tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.

Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) setzen mittlerweile die meisten Polizeikorps in der Schweiz Drohnen zur Aufgabenerfüllung ein. Nun wird auch die Kantonspolizei Basel-Stadt den erweiterten Einsatz von Drohnen im Rahmen eines zweijährigen Pilotversuchs prüfen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt kann aufgrund des mittlerweile weit verbreiteten Einsatzes bei verschiedenen Polizeikorps bereits auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Während der Dauer des Pilotversuchs will sie darum Erkenntnisse über den Einfluss auf die polizeiliche Tätigkeit, den organisatorischen und finanziellen Aufwand für den Betrieb und insbesondere über die Anforderungen an eine Verankerung in einem formellen Gesetz gewinnen.

Für Drohnenaufzeichnungen ausserhalb der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (StPO) bestand im Kanton Basel-Stadt bisher keine spezialgesetzliche Grundlage. Mit der nun verabschiedeten Drohnenverordnung werden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Pilotversuchs ausserhalb des strafprozessualen Einsatzbereichs geschaffen. Damit können Drohnen künftig zur Dokumentation von Schadenplätzen oder Vermessungsarbeiten, zur Personensuche, im Beobachtungs- und Interventionsbereich sowie zur Lagedarstellung bei Einsätzen eingesetzt werden. Die Verordnung stützt sich auf § 9a des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG).

Gemäss den Bestimmungen des IDG sollen der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen und die dabei allenfalls anfallenden Aufzeichnungen für die betroffenen Personen möglichst erkennbar sein. Die Drohnen werden deshalb in Anlehnung an die Patrouillenfahrzeuge der Kantonspolizei farblich gekennzeichnet. Durch die spezifische Kleidung oder Kennzeichnung der Pilotinnen und Piloten, die auf den laufenden Einsatz und die laufende Videoüberwachung hinweist, wird auf die Aufnahmeaktivität hingewiesen. Ebenso wird die Start- oder Landezone der Luftfahrzeuge durch Bodenmarkierungen erkennbar gemacht.

Im Rahmen von Einsätzen, die vor dem Hintergrund einer erhöhten Gefährdungslage durchgeführt werden müssen (z.B. Geiselnahmen, Personenschutz von völkerrechtlich geschützten Personen), erlaubt die Verordnung eine Einschränkung der Erkennbarkeit. Die Kantonspolizei hat den kantonalen Datenschutzbeauftragten frühzeitig in die Planung und die Überlegungen einbezogen. Den einzelnen Empfehlungen aus dem Vorabkontrollbericht, mit dem der Konsultationsprozess abgeschlossen wurde, wurden nachgekommen.