Matinee am Tag der Deutschen Einheit
(Rastatt) Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch lädt alle Rastatterinnen und Rastatter herzlich ein zur feierlichen Matinee am Tag der Deutschen Einheit am Mittwoch, 3. Oktober 2019, 11 Uhr, in der BadnerHalle Rastatt.
Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch lädt alle Rastatterinnen und Rastatter herzlich ein zur feierlichen Matinee am Tag der Deutschen Einheit am Mittwoch, 3. Oktober 2019, 11 Uhr, in der BadnerHalle Rastatt. Festredner in diesem Jahr ist Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat. Das höchst aktuelle Thema seiner Rede lautet „Demokratie nach 70 Jahren Grundgesetz“. Schließlich feiert das Grundgesetz in diesem Jahr seinen 70. Geburtstag; es wurde am 8. Mai 1949 durch Konrad Adenauer unterzeichnet und am 23. Mai 1949 offiziell verkündet. Die musikalische Gestaltung der Matinee übernimmt das Vocalensemble Rastatt unter Leitung von Prof. Holger Speck, mit Werken von Johannes Brahms und Robert Schumann. Im Türkenlouis-Saal der BadnerHalle stehen rund 500 Sitzplätze zur Verfügung. Die Rede wird in die Gebärdensprache übersetzt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos.
Gastredner Prof. Udo Di Fabio
Prof. Udo Di Fabio, geboren 1954 in Walsum, ist ein deutscher Jurist und früherer Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Von 1970 bis 1980 arbeitete er als Kommunalverwaltungsbeamter bei der Stadt Dinslaken. Berufsbegleitend legte er sein Abitur ab und studierte anschließend Jura und Sozialwissenschaften. 1982 absolvierte er das Erste Juristische Staatsexamen, 1985 das Zweite. Anschließend begann er seine berufliche Laufbahn als Richter beim Sozialgericht Duisburg. Nach Promotionen 1988 zum Dr. jur. und 1990 im Fach Sozialwissenschaften habilitierte sich Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio 1993 an der Universität Bonn und wurde zum Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an die Universität Münster berufen. Er wirkte außerdem als Professor an der Universität Trier, folgte 1997 einem Ruf an die Ludwig-Maximilians-Universität München und ist seit 2003 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht in Bonn. Vom 16. Dezember 1999 bis zum 19. Dezember 2011 war Prof. Udo Di Fabio Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes. Hier wirkte er als Berichterstatter an zahlreichen Grundsatzentscheidungen mit. Sein Dezernat war unter anderem für das Europarecht, das Völkerrecht und das Parlamentsrecht zuständig. Prof. Udo Di Fabio wurde vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Er ist verheiratet und lebt heute in Bonn.