Start des Schulterschlusses für mehr „Vorarlberg am Teller“
(Bregenz) Großküchen und Kantinen im Land überwiegend auf eine saisonale, vitalstoffreiche, regionale Frischeküche umzustellen, ist Ziel des aktuellen Arbeitsprogrammes der Vorarlberger Landesregierung. Mit dem heutigen (Mittwoch, 1. Juli) „Tag der Regionalität“ im Landhausrestaurant wird dieser wichtige Schulterschluss für mehr „Vorarlberg am Teller“ in Landesküchen in den Mittelpunkt gerückt. „Uns ist wichtig, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine Vorbildfunktion zu sein“, betonen Landesrat Christian Gantner und die Landwirtschaftssprecher im Vorarlberger Landtag.
Die Sehnsucht nach frischen, hochwertigen und regionalen Produkten nimmt immer weiter zu. Das ist zum einen eine besondere Herausforderung, zum anderen aber auch eine große Chance für die Vorarlberger Landwirtschaft. Die Vorteile liegen auf der Hand, betont Landesrat Gantner: „Regionale Lebensmittel bringen nicht nur frischen Genuss, sondern sie vermeiden durch kurze Transportwege auch hohe CO2-Ausstöße sowie lange Tiertransporte. Weiters werden Arbeitsplätze in den Regionen erhalten, es wird Wertschöpfung generiert und den Regionen werden Perspektiven und Zukunftschancen eröffnet. „Gerade in der herrschenden Coronavirus-Situation ist es zudem von entscheidender Bedeutung, dass die heimische Land- und Forstwirtschaft ihren Versorgungsauftrag für die Bevölkerung wahrnimmt. Dazu ist es unverzichtbar, produktionsfähige Bauernhöfe in unserem Land zu erhalten“, so der Landesrat.
Mehr „Vorarlberg am Teller“
Auf Beschluss der Regierung im März treten nun, mit 1. Juli 2020, messbare Vorgaben zu „Regionalität in aller Munde“ in Kraft. Mit der Zertifizierung „Vorarlberg am Teller“ wird ein starkes Zeichen für mehr regionale Lebensmittel in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen gesetzt. „Die Erfahrungen belegen, dass durch diese Initiative wertvolle Partnerschaften zwischen produzierenden Betrieben, Küchen und ihren Kunden bzw. Gästen begründet bzw. weiter ausgebaut werden können“, so Landesrat Gantner.
Hohes Maß an regionalen Produkten
Der Vorarlberger Landtag hat sich bereits in verschiedenen Entschließungen klar für den Ausbau des Anteils von regionalen und Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung ausgesprochen. Regionalen Produkte, welche insbesondere dem 3G-Herkunftsprinzip entsprechen, kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. 3G bedeutet:
- für Fleisch: „gehalten-gefüttert-geschlachtet in Vorarlberg“
- für Milch: „gehalten-gefüttert-gemolken in Vorarlberg“
- für Obst & Gemüse: „gesetzt-gewachsen-geerntet in Vorarlberg“
- für Eier: „gehalten-gefüttert-gelegt in Vorarlberg“
- für Honig: „gehalten-gesammelt-geschleudert in Vorarlberg“
„Es ist uns ein großes Anliegen, dass insbesondere in den Landes- bzw. landesnahen Küchen sowie bei Landesevents in möglichst hohem Maße regionale Produkte – im Speziellen solche, die dem 3G-Herkunftsprinzip entsprechen – verwendet werden und das Land Vorarlberg damit eine besondere Vorbildfunktion wahrnehmen kann“, so die Landwirtschaftssprecher. „Vorarlberg am Teller“ orientiert sich vorrangig an den Vorgaben des Ländle Qualitäts- und Herkunftssiegels. „Die Erfahrungen belegen, dass durch diese Initiative wertvolle Partnerschaften zwischen produzierenden Betrieben, Küchen und ihren Kunden bzw. Gästen begründet bzw. weiter ausgebaut werden können“, erklärt Landesrat Gantner.
Ab 1. Juli 2020 gilt
Abgestuft nach der Größe des Küchenbetriebes und unter Berücksichtigung der allenfalls anzuwendenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 hat die Landesregierung mit Beschluss vom 10. März 2020 für Landesküchen und landesnahe Küchen sowie Landesevents konkrete Kriterien vorgeschlagen, die ab 1. Juli 2020 anzuwenden sind.
Im Interesse der heimischen Landwirtschaft und Regionalwirtschaft sowie des Klimaschutzes sind
- soviel Lebensmittel wie möglich aus Vorarlberger Erzeugung (Rohstoff, Verarbeitung und Vertrieb in Vorarlberg) zu verwenden;
- wenn das Produkt in Vorarlberg nicht erzeugt wird, ist dieses aus Österreich (Rohstoff aus Österreich, Verarbeitung und/oder Vertrieb in Vorarlberg) und
- erst, wenn auch kein inländisch erzeugtes Produkt in Vorarlberg bzw. in Österreich erhältlich ist, dieses vom EU-Markt (Rohstoff und Verarbeitung im EU-Raum oder am Weltmarkt, Vertrieb im EU-Raum) zu beziehen.
Basiskriterien von „Vorarlberg am Teller“
Für Landesküchen (ausgenommen solche im Direktbetrieb bis 10 Personen), landesnahe Küchen und vom Land beauftragte Caterer sollen die folgenden gemeinsamen Basiskriterien, wie sie für eine Auszeichnung mit 1-5 Gabeln im Rahmen von „Vorarlberg am Teller“ gelten, angewendet werden:
- Dokumentation des Wareneinkaufs
- Dokumentation des Bio-Anteils (gemäß 3G) am Gesamtwareneinsatz
- Dokumentation des Ländle-Gütesiegelprodukte-Anteils am Gesamtwareneinsatz
- Die finale Abnahme der geführten Dokumentationen erfolgt durch eine beauftragte Kontrollstelle nach einer einjährigen Dokumentation des Wareneinkaufs erstmals bis spätestens 1. Oktober 2021, sodann bis spätestens 1. Oktober jedes Jahres
Darüber hinaus müssen die Kriterien erfüllt werden, wie sie für die Vergabe von wenigstens „3 Gabeln“ notwendig sind:
- 40 Prozent vom Gesamtwareneinsatz ist Gesamtregional (3G und eine Verarbeitungsstufe)
- 20 Prozent vom Gesamtwareneinsatz stammt zu 100 % aus Vorarlberger Produktion – gemäß 3G
- 60 Prozent vom Gesamtwareneinsatz bei Milch und Milchprodukten stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- 20 Prozent vom Gesamtwareneinsatz bei Fleisch und Fleischprodukten stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- 10 Prozent vom Gesamtwareneinsatz bei Gemüse und Obst stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- x Prozent (Dokumentation!) vom Gesamtwareneinsatz bei anderen Produkten stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- Herkunftsauszeichnung auf den Menüplänen
- Möglichst alle 2 Wochen ist Kalbfleisch aus Vorarlberg bzw. die Ländle Kalbsbratwurst mit Gütesiegel in den Menüplan aufzunehmen
Diese Kriterien gelten für folgende Betriebe:
Landesküchen (Direktbetrieb), die über zehn Personen verpflegen
- Straßenmeisterei Lauterach
- Straßenmeisterei Feldkirch-Felsenau
- Straßenmeisterei Alpe Rauz
- Landesberufsschule Lochau
- Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum Vorarlberg
- Krankenhausbetriebs Ges. m.b.H. Feldkirch
Landesnahe Küchen (ab Neuverpachtung)
- Landhausrestaurant
- Landesberufsschulen Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz
- Küche Schloss Hofen
- Fachhochschule Dornbirn
- Olympiazentrum Dornbirn (derzeit ohne eigene Küche)
- Schulsportzentrum Tschagguns
- KUB Cafe Bregenz
- Museumscafe Bregenz
- inatura Dornbirn
- illwerke vkw
Landesküchen im Direktbetrieb bis 10 Personenhaben folgende Kriterien zu erfüllen:
- Saisonale Angebote von Gemüse und Obst aus Vorarlberg sind zu nutzen (z.B. ab-Hof, Bauernmarkt, Einzelhandel)
- 75 % vom Gesamtwareneinsatz bei Milch und Milchprodukten stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- 80 % vom Gesamtwareneinsatz bei Fleisch und Fleischprodukten (Rindfleisch, Kalbfleisch, Lammfleisch und Ziegenkitzfleisch) stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- 80 % vom Gesamtwareneinsatz bei Eiern stammen aus Vorarlberger Produktion gemäß 3G
- Herkunftsauszeichnung auf den Menüplänen
- Möglichst alle 2 Wochen ist Kalbfleisch aus Vorarlberg bzw. die Ländle Kalbsbratwurst mit Gütesiegel in den Menüplan aufzunehmen
Bis zum 1.2.2021 soll mit allen landeseigenen und verpachteten landesnahen Küchen ein Konzept ausgearbeitet, eine weitere Anhebung der vorgeschriebenen Prozentsätze beschlossen sowie eine fixe Bioquote festgelegt werden.
Cateringvergaben durch das Land
Caterer müssen als Zugangsvoraussetzung eine gültige mindestens „2 Gabeln“-Zertifizierung vorlegen. Wenn der für den betreffenden Event beauftragte Caterer mit mindestens „4 Gabeln“ zertifiziert ist, sind keine Nachweise durch Lieferscheine notwendig.
Die Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va) im Amt der Vorarlberger Landesregierung berät und unterstützt in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Vorarlberg und der Ländle Qualitätsprodukte Marketing GmbH (LQM) und einem „Regionalitätskoordinator“ die zuständigen Abteilungen im Amt der Vorarlberger Landesregierung erforderlichenfalls hinsichtlich der Erfüllung der beschriebenen Anforderungen.