Drei Fälle von Infektionen mit Corona-Virus bestätigt
(Liestal) Im Kanton Basel-Landschaft sind bis heute Montag drei Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt.
Weil in Liestal und Sissach das vom Bundesrat erlassene Veranstaltungsverbot zur Eindämmung des Coronavirus nicht eingehalten wurde, hat der Regierungsrat am Sonntag ein temporäres Ausschankverbot in Liestal und Sissach verfügt. Das Verbot stiess bis auf wenige Ausnahmen auf Verständnis. Anlässlich eines Point de Presse zog der Regierungsrat ein erstes positives Fazit. Um weitere grössere Ansammlungen zu verhindern, hat der Regierungsrat auf dringenden Antrag direkt betroffener Gemeinden neu sämtliche Freinachtbewilligungen während der Fasnachtszeit aufgehoben.
In den meisten Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft wurden die bundesrätlichen Auflagen eingehalten. In Sissach und Liestal wurde am Sonntag Ansammlungen von über 1000 Personen festgestellt, womit die Toleranzschwelle von maximal 1000 Personen überschritten wurde. Gemäss Regierungspräsident Isaac Reber konnte mit dem für Liestal und Sissach verfügten temporären Ausschankverbot die Ansammlungen im Laufe des Abends aufgelöst werden. «Es geht auch darum, die Rechtsgleichheit kantonsweit durchzusetzen», betonte Regierungspräsident Isaac Reber. Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer führte aus, dass nun auch sämtliche Freinachtbewilligungen während der Fasnachtszeit aufgehoben sind: «Weil grundsätzlich die Fasnacht nicht stattfindet, sind sämtliche Freinachtbewilligungen im Zusammenhang mit der Fasnacht aufgehoben. Verschiedene direktbetroffene Gemeinden haben entsprechende dringende Anträge gestellt.» Gesundheitsdirektor Thomas Weber unterstrich, «dass eine unkontrollierte Verbreitung des Virus zum Schutz der Bevölkerung wenn immer möglich verhindert werden muss».
148 Anfragen von Veranstaltern
Gemäss Patrik Reiniger, Leiter des Kantonalen Krisenstabs, ist das Bewilligungsverfahren für kleinere Anlässe mit einer Personenzahl zwischen 200 und 1000 Personen gut angelaufen: «Am Wochenende wurden über die Hotline 148 Anfragen bearbeitet, aus denen 29 Gesuche erfolgten. Bewilligt wurden bisher 7 Gesuche, 10 Gesuche wurden abgelehnt.» Damit Gesuche bewilligt werden können, sind folgende Kriterien ausschlaggebend: 1. Kontaktnähe (1 bis 2 Meter Abstand), 2. Hygienemassnahmen vor Ort, 3. Begrenzung der Teilnehmerzahl, 4. Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden und 5. Zusammensetzung des Publikums hinsichtlich Risikogruppen.
Je ein Vorfall in Liestal und Sissach im Zusammenhang mit dem Ausschankverbot
Gemäss Polizeikommandant Mark Burkhard wurde den zuständigen Wirten in Liestal und Sissach durch Mitarbeitende der Polizei Basel-Landschaft die Mitteilung zum temporären Ausschankverbot direkt und persönlich überbracht. Der grosse Teil der Restaurantbesitzer war einsichtig und hat die Anweisung vorbildlich umgesetzt. Zu einem Zwischenfall kam es in Sissach. Zwei Patrouillen wurden von einer grösseren Menschenmenge bedroht und angegriffen. Dabei wurde ein Polizeifahrzeug beschädigt. In Liestal widersetzte sich ein Restaurantbetreiber den Anordnungen der Polizei vehement und ignorierte das Ausschankverbot. Der Mann musste in der Folge durch die Polizei angehalten werden. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, Nichteinhalten des Regierungsratbeschlusses sowie Überwirten eröffnet.
Regierungsrat ruft auf, Einschränkungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung einzuhalten
Der Regierungsrat und der Kantonale Krisenstab appellieren an Veranstalter, Gastwirte und Fasnachts-Verantwortliche wie auch an die Bevölkerung, die geltenden Einschränkungen im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung zu akzeptieren, zu respektieren und die gebotene Vernunft walten zu lassen.
Umsetzung der bundesrätlichen Massnahmen im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat hatte am Sonntag zum Schutz der Bevölkerung ein temporäres Ausschankverbot für das gastronomische Angebot (Getränke und Esswaren) in Restaurants sowie Wagenburgen und Cliquenkellern in Liestal und Sissach verfügt. Dies nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2020 eine Verordnung in Kraft gesetzt hatte mit Massnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in der Schweiz einzudämmen. Diese Verordnung sieht vor, dass sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen verboten sind, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1’000 Personen aufhalten. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis 15. März 2020.