02.02.2021 12:52

80 Wohneinheiten können realisiert werden

(Konstanz) Mit dem Neugebaubiet am Marienweg in Litzelstetten kann weiterer Baustein des Handlungsprogramms Wohnen umgesetzt werden.

Den Grundstein für die Umsetzung des Bebauungsplanes legte der Technische und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21. Januar mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Insgesamt sollen auf dem rund 1,5 Hektar großen Areal zwischen Martin- Schleyer-Straße, Zum Purren und Marienweg zwölf Häuser mit insgesamt etwa 80 Wohneinheiten gebaut werden.

Das Neubaugebiet „Marienweg" in Litzelstetten ist Teil des Handlungsprogramms Wohnen. Das Fundament für die Entwicklung der Fläche legte die Stadt Konstanz im Juli 2015 mit dem Erwerb von 60 Prozent der Grundstücksanteile entsprechend des Grunderwerbsmodells. Mit dem Verkauf der Flächen an die Städtische Wohungsbaugesellschaft kann die Stadt das Wohnungsangebot analog des Handlungsprogramms Wohnen weiter ausbauen. Ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus wird für ein Baugruppenprojekt angeboten werden können.

Der nun verabschiedete Bebauungsplan Entwurf wurde auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses von 2017 erarbeitet und weiterentwickelt. Als besondere Herausforderung für die Planer erwies sich die steile Hanglage im westlichen Bereich. Die Erschließung musste angepasst werden. Durch die Anordnung der Häuser und die externe Erschließung der Tiefgaragen soll ein städtebaulich stimmiges und weitgehend autofreies Quartier entstehen. Die Häuser sind so in die Hanglage integriert, dass sie sich den Hang angepasst einfügen. Die Zufahrten der Tiefgaragen nutzen die Hanglage und erfolgt von Aussen. Die geplanten zwölf Häuser reihen sich um eine Grünfläche und werden durch einen verkehrsberuhigten Bereich erschlossen. Bewohnerparkplätze werden in der geplanten Tiefgarage geschaffen. Hinzu kommen acht Besucherstellplätze im Außenbereich – fünf davon bei der Einfahrt in das Wohngebiet, weitere drei außerhalb an der Martin-Schleyer-Straße.

Ein Teil der Grundstücke wird entsprechend dem Grunderwerbsmodell den bisherigen Eigentürmern zugeteilt. Wesentliche Änderung gegenüber dem Stand zur frühzeitigen Beteiligung ist, dass die neue Straße durch das Gebiet nicht mehr an den Marienweg anschließt, sondern einen Platzbereich bildet, der den Bewohnern des Neubaugebietes als Aufenthaltsbereich zur Verfügung steht und den Ver- und Entsorgungsfahrzeugen als Wendemöglichkeit dient. Die Fußwegeverbindung zum Marienweg erfolgt über eine Treppenanlage.

Die Tiefgarage unter den Gebäuden entlang der Martin-Schleyer-Straße wird von Süden im Bereich der Zufahrt zum Quartier erschlossen. Die Tiefgaragen der fünf Gebäude im Binnenbereich werden über Zufahrten aus der Buswendeschleife erschlossen. Eine Alternative, die gänzlich auf Tunnel für die Tiefgaragen der drei Gebäude westlich der Grünanlage und für das Grundstück nördlich der Platzfläche verzichtet, ist aufgrund der Topografie und aus Platzgründen nicht möglich. Zusammen mit der notwendigen technischen Hangsicherung im Bereich der bestehenden Buswendeschleife ist die Planung wesentlicher Teil des Wettbewerbsergebnisses und sichert sowohl die erzielbare Dichte und damit die Zahl der Wohnungen als auch die städtebauliche Qualität. Es werden kaum Flächen für Stellplätze oder Zufahrten nötig. Die notwendigerweise versiegelten Flächen sind die der Wohngebäude. So kann gewährleistet werden, dass das Gebiet einen großen Grünflächenanteil hat.


Die Erschließungsfläche konnte noch weiter reduziert werden. So ist der nach Norden ehemals vorgesehene Straßenstich auf das notwendige Maß gekürzt worden. Das Ziel des Quartiersentwurfs, eine möglichst autofreie Abfolge von Straßen- und Platzflächen mit Aufenthaltsqualität zu bekommen, wird damit unterstützt. Insgesamt ist das Baugebiet mit knapp 16 Prozent Erschließungsfläche bezogen auf den neu überplanten Bereich optimal geplant.
Im Bereich der Zufahrt von der Martin-Schleyer-Straße wurde die Straßenfläche den Anforderungen des Verkehrs entsprechend angepasst.

Umweltanalyse und Energiekonzept

Eine artenschutzfachliche Einschätzung für das Gebiet liegt vor (365°, 2015). Die Belange des Umwelt- und Artenschutzes wurden im Rahmen der erarbeiteten Umweltanalyse sorgfältig geprüft und abgewogen. Entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Eingriffe werdn ergriffen. Die Folgen des Verkehrslärms an der Martin-Schleyer-Straße und an den Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen wurden detailliert untersucht. Maßnahmen zum Schallschutz sind demzufolge notwendig. Von Lärmschutzwänden wird aus städtebaulichen Gründen abgesehen.

Vor Durchführung des Wettbewerbes wurde aufgrund der ausgeprägten Hangsituation ein Baugrund- und Gründungsgutachten erarbeitet. Eine gezielte Untersuchung wird aufgrund der Untergrundverhältnisse empfohlen.

Das Energiekonzept zielt auf eine klimaneutrale Energieversorgung gemäß den städtischen Klimaschutzzielen ab. Der Satzungsbeschluss soll voraussichtlich Ende 2021 erfolgen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umlegung die Neuordnung der Grundstücke regeln. Die Erschließung ist voraussichtlich ab Ende 2022 möglich.