Pilotveranstaltungen mit 600 Personen geplant
(Basel) Im Kanton Basel-Stadt finden im Juni drei kulturelle Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen statt.
Im Kanton Basel-Stadt finden im Juni drei kulturelle Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen statt. Den Zuschlag erhalten haben der Club «Das Viertel» mit einer Outdoor-Tanzparty. Konzerte können das Sinfonieorchester Basel im Stadtcasino Basel sowie das Offbeat Jazzfestival im Don Bosco Basel veranstalten. Die Organisatoren müssen nun ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes vorlegen, bevor sie eine Bewilligung zur Durchführung erhalten. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, wie die Schutzmassnahmen für Grossevents umgesetzt werden können.
Im Hinblick auf die Sommermonate plant der Bundesrat, dass auch Grossveranstaltungen wieder möglich sein sollen, sofern die anspruchsvollen Schutzkonzepte erfüllt sind. Um diese zu testen, können die Kantone bereits im Juni ausgewählte Pilotveranstaltungen mit maximal 600 Personen in Innenräumen und bis zu 1000 Personen im Freien bewilligen.
Ein interdepartementales Gremium hat auf der Grundlage von acht eingegangenen Gesuchen drei Zusagen erteilt: Der Club «Das Viertel» auf dem Wolf kann die Outdoor-Party «Viertel Dach Daydance» mit einer erwarteten Besucherzahl von 300 Personen durchführen. Das Sinfonieorchester Basel will im Stadtcasino Basel zwei Sinfoniekonzerte für je 600 Zuhörerinnen und Zuhörer veranstalten. Ausserdem wurde die Eingabe des Offbeat Jazzfestivals Basel positiv beurteilt. Die Organisatoren wollen am 21. Juni im Musik- und Kulturzentrum Don Bosco eine «Guitar Night» vor einem Publikum mit 400 bis 450 Personen veranstalten.
Veranstalter müssen nun Schutzkonzepte vorlegen
Damit eine Pilotveranstaltung durchgeführt werden kann, braucht es eine kantonale Bewilligung. Diese kann nur erteilt werden, wenn u.a. der Organisator ein Schutzkonzept vorlegt, das auf einer Risikoanalyse beruht und Erkenntnisse über die praktische Durchführung von gleichartigen Grossveranstaltungen erwarten lässt. Im Zentrum steht die Vorgabe, dass der Organisator die Zutrittsberechtigung kontrollieren muss, so dass nur geimpfte, negativ getestete oder genesene Personen teilnehmen können. Ausserdem muss eine Identitätskontrolle erfolgen.
Detaillierte Auswertung
Der Kanton wird alle Veranstaltungen mit seinen bewährten Corona-Kontrollteams begleiten. Anschliessend werden die gemachten Erfahrungen detailliert ausgewertet und der Bewilligungsbehörde und dem Bundesamt für Gesundheit weitergeleitet. Für eine Sportveranstaltung ist kein Gesuch eingegangen.