Quarantäne-Beschränkungen für die Region Arlberg beendet
(Lech/Warth) Die Quarantäne-Beschränkungen für die Region Arlberg mit den Gemeinden Lech, Warth, Schröcken und der Ortschaft Stuben in der Gemeinde Klösterle und für die zwei Ortsteile Nenzing-Dorf und Beschling in der Marktgemeinde Nenzing sind seit Mitternacht beendet. Darüber informierten am Freitag (3. April) Landeshauptmann Markus Wallner, Sicherheitslandesrat Christian Gantner, Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und Sanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Um eine geregelte Ausreise aus Lech sicherzustellen, wird eine neue Verordnung in Kraft gesetzt, wie Landeshauptmann Markus Wallner erläuterte.
Die nun vorliegenden Ergebnisse der Testungen in den betroffenen Gemeinden, die am 31. März vom Roten Kreuz durchgeführt wurden, haben zur Entscheidung geführt, die Quarantäne-Verordnungen nicht weiter zu verlängern. Damit enden diese Beschränkungen heute um Mitternacht.
Umfangreiche Testungen
288 Menschen wurden in den beiden Quarantänegebieten insgesamt getestet. In 17 Fällen ist eine Viruserkrankung nachgewiesen worden, bei 271 Personen ist das Testergebnis negativ ausgefallen. In der Region Arlberg wurden 163 Personen (Lech/Zürs: 82; Warth: 54; Schröcken: 25; Stuben: 2) getestet, in Nenzing 125. Die neun positiven Tests in der Region Arlberg entfallen allesamt auf die Gemeinde Lech. In Nenzing wurden acht Personen positiv getestet. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der positiv getesteten Personen dementsprechend auf unter sechs Prozent. Alle Betroffenen und ihnen Nahestehende wurden bereits informiert und aufgefordert, sich für 14 Tage abzusondern, erklärte Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher. Die negativ getesteten Personen sollen in den nächsten Tagen in einem Schreiben informiert werden. Auch die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden wurden bereits über die Testergebnisse informiert, berichtete Landesrätin Martina Rüscher.
Neue Verordnung bringt striktes Ausreisemanagement in Lech
Eine besondere Situation stelle sich in Lech dar, betonte Landeshauptmann Wallner. Nach wie vor halten sich in der Gemeinde rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf. Für sie und die verbliebenen Gäste bleibt weiterhin ein Checkpoint bestehen, um eine geregelte Ausreise zu gewährleisten. „Wir tragen hier eine besondere Verantwortung – für die Leute selbst, die Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, für Österreich und für das Ausland“, verdeutlichte Wallner und ergänzte diesbezüglich: „Wir wollen nicht, dass auch nur der Anschein entstehen könnte, dass wir mögliche Infizierte in die Welt hinaus schicken“. Die entsprechende unbefristete Verordnung für ein striktes Ausreisemanegement trete morgen, Samstag, 4. April 2020, 0:00 Uhr, in Kraft, informierte der Landeshauptmann.
Verbliebene Mitarbeitende und Gäste, die Lech verlassen möchten, müssen sich einer Gesundheitskontrolle unterziehen und ein Ausreiseblatt unterfertigen, konkretisierte Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Gleichzeitig werde das jeweilige Zielland über die Ausreise informiert. Dafür wird in Zürs ein Checkpoint eingerichtet, der mit Polizei- bzw. Bundesheerkräften besetzt ist. Eine Ausreise für Gäste und Mitarbeitende wird ab Montag, 6. April 2020, im Zeitraum 7:00 bis 20:00 Uhr möglich sein. In den Nachtstunden ist eine Ausreise nicht möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gemeindebürgerinnen und -bürger von Lech, sie können ungehindert in die Gemeinde ein- und auch wieder ausreisen.
Hinsichtlich des per Verordnung geregelten Ausreisemanegements für Lech verwies Rüscher auf den Gesundheitscheck: „Wir möchten, dass nur gesunde Personen aus Lech ausreisen“. Dazu würde man in Lech weiter Testmöglichkeiten anbieten. Sie stellte aber auch klar, dass zwar die Quarantäne aufgehoben wurde, die anderen im Land bestehenden Ausgangsbeschränkungen aber selbstverständlich weiterhin gelten würden.
Landeshauptmann Markus Wallner bedankte sich im Namen des Landes bei der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden für die Akzeptanz und das Verständnis während der Quarantänezeit. Zugleich dankte er den Gemeinden, den Bürgermeistern und den Mitarbeitenden des Roten Kreuzes sowie allen Mitwirkenden in den Gemeinden für die Durchführung der Testungen.