04.09.2020 12:01

1700 Einwendungen gegen Ausbau der Rheintalbahn

(Freiburg) Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.2 von Freiburg bis Schallstadt der Rheintalbahn ist am 28. August die Einwendungsfrist abgelaufen. Neben der Stadt Freiburg und den ebenfalls betroffenen Gemeinden March, Schallstadt und Umkirch haben rund 1700 Privatleute Einwendungen gegen die Pläne der Deutschen Bahn erhoben und ihre Forderungen in das Verfahren eingebracht.

Die im Rahmen der Umplanung vorgenommenen Verbesserungen des Schallschutzes haben offenbar dazu geführt, dass sich die Zahl der Einwendungen im Vergleich zur ersten Anhörung für diesen Abschnitt im Jahr 2009 deutlich reduziert hat, heißt es aus dem Regierungspräsidium Freiburg. Damals hatten rund 51.000 Privatleute Einwendungen erhoben. Aufgrund der Beschlüsse des anschließend gegründeten Projektbeirats, in dem die Deutsche Bahn, der Bund, Land und Region (Regionalverband, Regierungspräsidium, Landkreise, Gemeinden und Bürgerinitiativen) vertreten waren, hat die Bahn die ursprüngliche Planung insbesondere im Hinblick auf den Schallschutz umfassend überarbeitet. So sind jetzt deutlich höhere Schallschutzwände und in einigen Bereichen Schallschutzgalerien sowie Schienenstegdämpfer vorgesehen. Durch diesen so genannten Vollschutz werden die zulässigen Grenzwerte im gesamten Abschnitt nicht überschritten.

Hauptthema der aktuellen Einwendungen sei nicht mehr der Eisenbahnbetrieb, sondern die konkrete Umsetzung der Baumaßnahme: Thematisiert werden insbesondere Wochenend- und Nachtarbeit, Baustellenzufahrten sowie Baulärm. Dabei habe eine große Anzahl der Einwender auf Mustereinwendungen zurückgegriffen.

Die Stadt Freiburg und die Gemeinden haben sich intensiv mit der Planung der Bahn auseinandergesetzt und umfangreiche Stellungnahmen zur Bahnplanung abgegeben, heißt es aus dem RP. Ebenso haben der Regionalverband Südlicher Oberrhein und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sehr ausführlich zu dem Vorhaben Stellung bezogen.



Parallel zur Offenlage erfolgte die Anhörung von rund 85 Behörden und anderen fachlich betroffenen Stellen. Sie haben ebenfalls in umfangreichen Stellungnahmen auf eine Vielzahl unterschiedlichster Fragestellungen hingewiesen.



Das Regierungspräsidium Freiburg wird jetzt alle vorgetragenen Argumente auswerten. Als nächster Verfahrensschritt steht dann der Erörterungstermin an. Bis wann mit diesem für den Abschnitt 8.2 zu rechnen sei, lasse sich allerdings derzeit aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Einwendungen und Stellungnahmen noch nicht abschätzen.



Der Abschnitt 8.2 ist Teil der Güterumfahrung Freiburg. Er hat eine Länge von rund 17 Kilometern und erstreckt sich entlang der A 5 von der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg im Norden bis zur Gemeindegrenze zwischen Schallstadt und Bad Krozingen im Süden. Bestandteil der Planung ist auch der ca. 2200 Meter lange Mengener Tunnel. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke geplant und für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometer ausgelegt.