04.11.2019
11:05
Oberbürgermeisterwahl wird nicht beanstandet
(Bühl) Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Bühl vom 13.10.2019 ist gültig.
Dies ist das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung der Kommunalaufsichtsbehörde. Die rechtliche Prüfung der Wahl hat zu keinen Beanstandungen durch das Regierungspräsidium geführt.
Der Verpflichtung des für eine weitere Amtsperiode gewählten Oberbürgermeisters Hubert Schnurr steht damit nichts mehr im Wege.