Haushalt genehmigt
(Lahr) Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Erlass vom Mittwoch, 30. Juni 2021, die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans der Stadt Lahr für das Jahr 2021 bestätigt.
Ebenfalls bestätigt hat es die Gesetzmäßigkeit der Wirtschaftspläne für 2021 der städtischen Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr. Außerdem hat das Regierungspräsidium alle gesetzlich vorgesehenen Genehmigungen, insbesondere die Kreditgenehmigungen, für das Haushalts- und Wirtschaftsplanjahr 2021 erteilt.
„Trotz enger finanzieller Ressourcen sieht der Haushalt der Stadt Lahr 2021 wichtige und mutige Schritte in allen Themenfeldern vor. Wir engagieren uns besonders für die Verkehrswende und für mehr Klimaschutz, für die Stärkung der Bereiche Bildung und Soziales, für vielfältige, soziale Wohnangebote sowie für die Digitalisierung der Schulen und der Verwaltung“, sagt Oberbürgermeister Markus Ibert. „Wir befinden uns auf einem Weg, der klaren Leitlinien und Prioritäten folgt, die wir unter anderem bei der Gemeinderatsklausur im Oktober 2020 gemeinsam erarbeitet haben. Ich danke dem Gemeinderat für seine Bereitschaft, in Zeiten finanzieller Engpässe Verantwortung zu übernehmen, denn gerade jetzt ist ein solcher Kompass unverzichtbar. Wir setzen mit diesem Haushalt ein Zeichen, dass Sparen und Gestaltungswille kein Widerspruch sind.“
Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe werden von Dienstag, 6. Juli 2021, bis Mittwoch, 14. Juli 2021, in den Diensträumen der Stadtkämmerei, Südflügel, Rathausplatz 4, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:30 bis 12:30 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 18 Uhr. In städtischen Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung sowie zur Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen. Die Stadt bittet darum, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen.