Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet
(Au/Mellau/Schnepfau) Die Vorarlberger Landesregierung hat diese Woche die Unterschutzstellung der Kanisfluh beschlossen. Durch Verordnung wird in den Gemeinden Au, Mellau und Schnepfau ein Landschaftsschutzgebiet „Kanisfluh“ errichtet.
„Die Vorarlberger Landesregierung will damit sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit der Kanisfluh entdecken und erleben dürfen“, erklärt Umweltlandesrat Johannes Rauch. “Es freut mich, dass nun dieses imposante Bergmassiv unter Schutz steht. Das Wahrzeichen des Bregenzerwaldes wird so für die Zukunft bewahrt“.
Die Kanisfluh weist mit den bemerkenswertesten Großraumbiotopen Vorarlbergs eine einzigartige Naturausstattung auf und ist für Einheimische und Gäste ein Juwel und ein besonderes Naturerlebnis. Sie ist ein weitgehend isoliert stehendes Bergmassiv im zentralen Bregenzerwaldgebirge zwischen den Orten Mellau und Au. „Die Kanisfluh gilt als markantester und in seiner Gestalt als eigenständigster Berg des Bregenzerwaldes. Sagenumworben und identitätsstiftend prägt er Generationen. Der Erhalt der Kanisfluh auch für unsere Kinder und Kindeskinder ist Ziel dieser Verordnung“, freut sich Umweltlandesrat Rauch.
Mit der rechtlichen Verankerung als Landschaftsschutzgebiet wird die besondere Bedeutung der Kanisfluh mit ihrem Natur- und Landschaftsraum gewürdigt. Durch die Verordnung wird die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche sowie die ordnungsgemäße jagdrechtliche Nutzung nicht eingeschränkt.
„Hot spot“ der Biodiversität in Vorarlberg
Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist. Peter Huemer vom Ferdinandeum in Innsbruck hat die Schmetterlingsfauna auf der Kanisfluh detailliert erhoben und 966 Schmetterlingsarten nachgewiesen, davon drei Erstnachweise für Österreich. „Die Kanisfluh ist also ein „hot spot“ der Biodiversität nicht nur in Vorarlberg, sondern in den gesamten Nordalpen“, so Rauch. „Mit der jetzigen Verordnung tragen wir diesem Umstand Rechnung und sichern ein Gebiet von einzigartiger Schönheit für künftige Generationen.“