Temporäre verkehrspolizeiliche Massnahmen im Hafengebiet
(Basel) Die Kantonspolizei Basel-Stadt verfügt temporäre verkehrspolizeiliche Massnahmen im Hafengebiet, um an den Wochenenden die ...
Die Kantonspolizei Basel-Stadt verfügt temporäre verkehrspolizeiliche Massnahmen im Hafengebiet, um an den Wochenenden die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Rettungsachsen freizuhalten.
Der Regierungsrat hat am 11. Mai 2021 ein Massnahmenpaket geschnürt, um die Brennpunkte im Hafengebiet zu entlasten, unter anderem mit der Sperrung der Uferstrasse an Wochenenden und an Feiertagen. Dieses Massnahmenpaket wird in Abstimmung mit den Schweizerischen Rheinhäfen mit weiteren verkehrspolizeilichen Massnahmen unterstützt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und im an den Wochenenden stark frequentierten Hafengebiet Rettungsachsen für Notfälle freizuhalten.
In der Uferstrasse gilt ein temporäres Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr sowie an den Wochenenden. Dieses Fahrverbot wird mit einer schwenkbaren Schranke auf Höhe Wiesenbrücke durchgesetzt. Zusätzlich wird auf der Uferstrasse ein provisorischer Wendeplatz installiert, der Reisecars (Zubringer Rheinschifffahrt) das Wenden ermöglicht.
Die Zufahrt zur Westquaistrasse wird auf Höhe Hafenstrasse/Hochbergerstrasse von Securitas kontrolliert. Es werden nur so viele Fahrzeuge in die Westquaistrasse gelassen, wie es dort Parkplätze gibt. Diese Massnahme gilt in den Abend- und Nachtstunden von Donnerstag bis Samstag.
In der Hafenkernzone an der Südquai- und an der Grenzstrasse gilt ein Fahrverbot ab dem Kreisel in die Südquaistrasse und ab der Verzweigung Neuhausstrasse/Grenzstrasse.
Diese temporären verkehrspolizeilichen Massnahmen gelten für die kommenden Sommermonate. Weiterhin zufahrtsberechtigt sind Anrainer, Zubringer und Berechtigte. Im Herbst wird eine Auswertung stattfinden. Werden sich die Massnahmen bewähren, ist im Verlauf des Winters eine definitive Einführung nach Publikation angedacht.