Information über Biodiversitätsmaßnahmen der Obstbetriebe
(Immenstaad) „Die Erhaltung der Biodiversität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert gemeinsame Anstrengungen von Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Es gibt bereits viele Initiativen, die mit gutem Beispiel vorangehen, beispielsweise das ‚Pro Planet‘ Apfelprojekt der REWE Group, welches in Kooperation mit dem Naturschutzbund Deutschland e. V., der Bodenseestiftung und den Obstbaubetrieben seit zehn Jahren umgesetzt wird“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Besichtigung der Projektflächen des Obsthofs Lehle am Donnerstag (6. August) in Immenstaad am Bodensee.
„Die vielfältige Kulturlandschaft Baden-Württembergs ist maßgeblich durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Unsere Bäuerinnen und Bauern erzeugen in harter Arbeit hochwertige Nahrungsmittel, erhalten unsere typischen Landschaftsformen und tragen erheblich zum Erhalt der ökonomischen, sozialen und ökologischen Strukturen im Ländlichen Raum bei“, stellte Minister Hauk fest.
Das Land hat durch das kürzlich im Landtag beschlossene Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zum Schutz der Biodiversität in Baden-Württemberg wichtige und zukunftsweisende Weichenstellungen vorgenommen und dabei gleichzeitig die Landwirtschaft gestärkt.
Flankiert werden die gesetzlichen Regelungen zur Stärkung der biologischen Vielfalt von den Förderprogrammen des Landes. „Das Land unterstützt die baden-württembergischen Betriebe wo immer es möglich ist“, betonte Minister Hauk. Seit rund drei Jahrzenten gibt es in Baden-Württemberg ein erfolgreiches Agrarumweltprogramm, nämlich das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (kurz: FAKT), welches stetig weiterentwickelt wird. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume, der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, Blühflächen sowie die Anwendung biologischer oder biotechnischer Maßnahmen. Das Förderprogramm ist ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Biodiversität.
Seit 2018 wird zudem das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt mit zahlreichen maßstabsbildenden und vorbildlichen Projekten umgesetzt. Dabei wird insbesondere auch in den Fokus genommen, wie die Landwirtschaft ihren Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten und gleichzeitig ihre bedeutende Rolle in der Lebensmittelproduktion wahrnehmen kann. Hierzu werden im Rahmen des Sonderprogramms innovative Ansätze für eine zukunftsfähige Landwirtschaft entwickelt und erprobt.
„Die zahlreichen, auf die Landwirtschaft in Baden-Württemberg zugeschnittenen Förderprogramme und Projekte sind ein eindeutiges Bekenntnis zur regionalen, nachhaltigen und ökologisch ausgerichteten Landwirtschaft“, betonte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, das am 22. Juli 2020 vom Landtag Baden-Württembergs beschlossen worden ist, finden Sie hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gesetzesnovelle-staerkt-biodiversitaet/
Informationen zum Förderprogramm Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) finden Sie hier:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Agrarumwelt_+Klimaschutz+und+Tierwohl+_FAKT_
Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt und die geförderten Projekte im Bereich der Landwirtschaft und des Waldes finden Sie hier:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/biodiversitaet-und-landnutzung/sonderprogramm-biologische-vielfalt/