Grenzübergang wieder offen
(Küssaberg) Ab heute, Mittwoch, 6. Mai 2020, wird der Grenzübergang Küssaberg-Rheinheim / Zurzach temporär und nur für Berufspendler zusätzlich geöffnet.
Zudem wird der Transit von Berufspendlern aus der Schweiz in die
Schweiz durch den "Jestetter Zipfel" gestattet.
In enger Abstimmung mit der Eidgenössischen Zollverwaltung kann der
Grenzübergang Rheinheim / Zurzach ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, temporär zur Entlastung der zugelassenen Grenzübergänge geöffnet werden. Die Öffnung ist beschränkt auf Montag bis Freitag, zwischen 05:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Grenzübertritt untersagt. Berechtigt zur Nutzung des Grenzüberganges Rheinheim / Zurzach sind ausschließlich Berufspendler. Eine Zollabfertigung ist nicht möglich.
Ebenfalls ab Mittwoch, 6. Mai 2020, ist der Transit für Berufspendler aus
der Schweiz durch den "Jestetter Zipfel" in die Schweiz möglich.
Die Berufspendlereigenschaft ist durch die Pendlerbescheinigung nachzuweisen. Die Pendler müssen für den Grenzübertritt einen gültigen und anerkannten Pass oder ein gültiges und anerkanntes Passersatzdokument vorweisen können.
Die Pendlerbescheinigung steht auf der Homepage der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html?nn=5931604#doc13824392bodyText9 als Download zur Verfügung.