Neuordnung der Pfarreien in der Erzdiözese
(Freiburg) Rund zwei Jahre nach Beginn des Prozesses der Kirchenentwicklung hat die Erzdiözese Freiburg die notwendigen strukturellen ...
Rund zwei Jahre nach Beginn des Prozesses der Kirchenentwicklung hat die Erzdiözese Freiburg die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine grundlegende und zukunftsweisende Neugestaltung der Seelsorge geschaffen und jetzt den abschließenden Entwurf einer Neuordnung ihrer Pfarreien bekanntgegeben. Die Pläne waren zuvor auf regionalen Konferenzen und in verschiedenen Gremien diskutiert worden. Aus den 224 Seelsorgeeinheiten zwischen Odenwald und Bodensee werden 36 neue, kirchenrechtlich eigenständige Pfarreien, die zugleich Kirchengemeinden sind. Geplant ist, den Entwurf nach einer weiteren Konsultation in den diözesanen Gremien und Räten zum 1. Januar 2022 als verbindliche Planungsgröße in Kraft zu setzen. Die Errichtung der neuen Pfarreien ist dann für die Jahre 2025/2026 vorgesehen.
Die durchschnittliche Größe einer neuen Pfarrei beträgt rund 50.000 Katholikinnen und Katholiken. Im Schnitt werden sechs bisherige Kirchengemeinden/Seelsorgeeinheiten und 29 bisherige Pfarreien zu einer neuen Pfarrei zusammengefasst. Die im Blick auf die Katholikenzahl größte Pfarrei wird auf dem Gebiet des Dekanats Bruchsal gebildet. Diese Pfarrei wird rund 114.000 Katholikinnen und Katholiken umfassen. Die kleinste Pfarrei wird dem ehemaligen Dekanat Lauda entsprechen und rund 21.000 Katholikinnen und Katholiken umfassen. Bei diesen Größenordnungen liegt es auf der Hand, dass eine neue „Pfarrei“ nicht das gleiche ist, wie bisher, und nicht mit einer „Gemeinde“ gleichgesetzt werden kann, wie sie traditionell verstanden wird. Vielmehr ist die Pfarrei künftig als ein geografischer Raum zu verstehen, in dessen Gebiet kirchliches Leben und Handeln an vielen Orten stattfindet.
„Auch in Zukunft Kirche als Gemeinschaft erfahren“
Erzbischof Stephan Burger betonte anlässlich der Vorstellung des Entwurfs, dass die Neuausrichtung der Pfarreistrukturen weder Selbstzweck noch der Kern der Kirchenentwicklung sei, „sondern die notwendige Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft Kirche als Gemeinschaft erfahren werden kann“.
Deshalb sei es so wichtig gewesen, bei der notwendigen Neuordnung der Strukturen viele engagierte Menschen und Gremien mit ihrer Kenntnis der lokalen Verhältnisse einzubeziehen. Vor der neuen Raumordnung waren in den vergangenen Monaten zwei Vorentwürfe erarbeitet worden, auf die jeweils Rückmeldungen erfolgen konnten, die dann ausgewertet und wo möglich einbezogen wurden. Die große Zahl der Rückmeldungen nahm der Erzbischof zum Anlass, allen zu danken, die sich in den Prozess eingebracht haben. Diese Rückmeldungen zeigen, so Erzbischof Burger, „dass nach wie vor viele ein hohes Interesse an der Kirche haben und die Zukunft der Kirche mitgestalten wollen. Dies lässt mich zuversichtlich in die Zukunft schauen“. Zugleich bat Erzbischof Stephan Burger um Verständnis dafür, dass er nicht allen eingereichten Wünschen nachkommen konnte.
„Die neuen pastoralen Räume mit Leben füllen“
Der Erzbischof betonte, dass mit der neuen Gliederung eine wichtige Grundlage für das Projekt „Kirchenentwicklung 2030“ geschaffen sei: „Die eigentliche Aufgabe kann jetzt beginnen: Wie gelingt es uns, die neuen pastoralen Räume mit Leben zu füllen?“ Jetzt gehe es beispielsweise darum, „miteinander zu überlegen, wo wir den Menschen Orte anbieten können, an denen sie die versöhnende, befreiende, tröstende und stärkende Kraft Gottes wahrnehmen können. Oder anders gefragt: Wie können wir dazu beitragen, dass die Menschen die Kirche als nah und weit und nicht als eng und fern erleben?“
Mit dem abschließenden Entwurf des Zuschnitts der geplanten neuen Pfarreigebiete ist die Voraussetzung für den nächsten, entscheidenden Schritt auf dem Weg der Kirchenentwicklung in der Erzdiözese geschaffen: die Weiterentwicklung der Seelsorge hin zu geeigneten Formen und Angeboten für die jeweiligen Anforderungen in den neuen pastoralen Räumen, bei denen Bewährtes und Neues in einem guten Verhältnis zueinander stehen. Entsprechend der unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse der Menschen vor Ort sind in der Gestaltung der Seelsorge auch jeweils unterschiedliche Konzeptionen möglich.
Wie die Raumplanung entstand
Die konkrete Raumplanung war getragen von dem Bemühen, die verschiedenen Bedarfe und Interessen vor Ort genau wahrzunehmen und zu integrieren. Im Mai und Juni 2019 waren Dekane, Dekanatsreferenten/innen, die Vorsitzenden der Dekanatsräte, die Vorsitzenden der Ortscaritasverbände sowie die Leiterinnen und Leiter der Diözesanstellen zu insgesamt sieben regionalen Konferenzen eingeladen, bei denen gemeinsam erste Pläne für eine neue „Raumplanung“ erstellt wurden. Hierzu hatte es keine bereits vorab ausgearbeiteten Pläne des Erzbischöflichen Ordinariates gegeben.
Aus diesen Besprechungen entstand ein erster Entwurf, der insgesamt 61 verschiedene Varianten der Zuordnung umfasste. Hierzu waren Pfarrgemeinderäte und Gemeindeteams sowie Dekanatsräte ebenso zu einer Stellungnahme aufgefordert, wie Konferenzen von Hauptberuflichen, diözesane Räte und Gremien, diözesane Einrichtungen, Orden und geistliche Gemeinschaften. Die Rückmeldungen waren bis Ende 2019 erbeten worden. Der Entwurf wurde sehr intensiv diskutiert, es gingen hunderte Rückmeldungen ein.
Diese Rückmeldungen wurden im Erzbischöflichen Ordinariat gesichtet und ausgewertet. Es zeigte sich, dass zahlreiche der zuvor erarbeiteten Varianten keine Zustimmung fanden. Daher konnte im zweiten Entwurf die Zahl der Varianten nahezu halbiert werden. Daraus ergab sich eine Planung, die zwischen 36 und 41 neue Pfarreien vorsah. Der zweite Entwurf konnte im Februar 2020 veröffentlicht werden. Die ursprünglich für Sommer 2020 vorgesehene Rückmeldefrist dazu wurde coronabedingt bis Ende 2020 verlängert.
Mit dem zweiten Entwurf ist eine gute Integration der verschiedenen Interessen gelungen. Er erfuhr eine größere Akzeptanz, was sich auch in einer deutlich geringeren Anzahl an Rückmeldungen zeigte. Nur wenige Modelle wurden kontrovers bewertet. In den wenigen strittigen Fällen ist Erzbischof Stephan Burger jeweils dem Mehrheitsvotum der lokalen Gremien gefolgt. Auf dieser Grundlage konnte Anfang Februar 2021 der nun vorliegende dritte und finale Entwurf erstellt werden.
Lokale Belange werden lokal bearbeitet
So geht es weiter im Projekt Kirchenentwicklung 2030: Aktuell arbeiten 18 Fachgruppen – bestehend aus Haupt- und Ehrenamtlichen aus der ganzen Erzdiözese – an verschiedenen Themenkomplexen. Sie beschäftigen sich beispielsweise mit Themen wie Engagementförderung, neuen Gemeinschaftsformen oder Fragen der Qualifizierung. Die Fachgruppen erarbeiten Optionen für grundlegende Richtungsentscheidungen, die im Rahmen der Diözesanen Pastoralkonferenz 2022 diskutiert werden sollen. Auf dieser Basis wird Erzbischof Stephan Burger Rahmensetzungen vornehmen.
Wie die Kirche dann vor Ort konkret gestaltet wird, soll nicht zentral festgelegt werden. Vielmehr werden schrittweise lokale Transformationsprojekte starten, die von lokalen Projektkoordinatorinnen und Projektkoordinatoren begleitet werden. Die Idee ist, dass sich die Akteurinnen und Akteure in den zukünftigen Pfarreien gemeinsam auf den Wandel vorbereiten. Diese Transformation wird im Anschluss an die Diözesane Pastoralkonferenz und die grundlegenden Entscheidungen des Erzbischofs 2022 beginnen. Vor Ort wird gemeinsam darüber beraten, welche Schwerpunkte gesetzt werden, wie die neuen Räume mit Leben gefüllt werden und wie man sich im Binnenraum organisieren kann.
Der abschließende Entwurf der Raumplanung ist unter www.k2030.de/zielbereiche/kirche-vor-ort/raumplanung abrufbar. Dort finden sich auch immer aktuelle Nachrichten zum Fortschritt des Projekts „Kirchenentwicklung 2030“ sowie Hinweise zum weiteren Zeitplan.