Stadt belohnt richtiges Parken
(Lahr) Die Stadt Lahr hat das Gehwegparken bislang geduldet, sofern Platz für Fußgänger mit einer Breite von 1,20 Meter geblieben ist. Weil den Fußgängern eine immer wichtigere Bedeutung zuteil wird und stellenweise untragbare Situationen für die Verkehrsschwächeren entstanden sind, hat die Stadt Lahr das Gehwegparkkonzept erarbeitet und nach einstimmiger Befürwortung durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten umgesetzt.
Künftig darf auf Gehwegen nur noch innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden, ansonsten ist das Fahrzeug auf der Fahrbahn abzustellen. Verbleibt eine Fahrbahnbreite von weniger als drei Meter, ist das Parken gesetzlich verboten.
Ausgenommen sind aktuell noch die Kuhbacher- und Reichenbacher Hauptstraße sowie das Klinikviertel, deren Umsetzung in den beiden Ortsteilen nach Abschluss der Bauarbeiten in Reichenbach und im Klinikviertel nach Zustimmung durch den Beirat für Verkehrsangelegenheiten erfolgen wird.
In der Moltkestraße, südlichen Weiherstraße und der Geigerstraße werden im Dezember noch Gehwege abgeschrägt, um das Parken gemäß der erarbeiteten Sonderkonzepte zu ermöglichen. Die Weiherstraße und Moltkestraße werden außerdem als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.
In der Ernetstraße/Heidenburgstraße werden derzeit noch zusätzliche Parkplätze geschaffen, um den Wegfall an Parkraum zu kompensieren, der durch die Einrichtung der Einbahnstraße in der Ernetstraße entsteht.
Der Kommunale Ordnungsdienst nutzt den Monat Dezember, um mittels Hinweiskarten auf die Neuregelung aufmerksam zu machen, Richtigparker werden zudem für einige Tage mit einer Süßigkeit belohnt. Ab Januar 2020 wird für das Parken auf dem Gehweg ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig.