Regierungspräsidium genehmigt Doppelhaushalt 2019/2020
(Freiburg) Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die Gesetzmäßigkeit des Doppelhaushalts 2019/2020 der Stadt Freiburg bestätigt und die beantragte Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung umfasst auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtentwässerung, Friedhöfe, Neubau Verwaltungszentrum und Staudinger-Gesamtschule, Abfallwirtschaft und Theater Freiburg.
Der Doppelhaushalt wurde am 9. April vom Gemeinderat beschlossen und umfasst ein Gesamtvolumen von über 2 Milliarden Euro mit Investitionen von rund 260 Millionen Euro über die beiden Haushaltsjahre 2019 und 2020.
Die zur Finanzierung der Rekordinvestitionen beantragten Kreditermächtigungen von insgesamt rund 75 Millionen Euro über beide Jahre (70 Millionen Euro Nettokreditermächtigungen) wurden vom RP genehmigt, wie auch die Möglichkeit, Verpflichtungen für die Jahre ab 2021 von rund 58 Millionen Euro (so genannte Verpflichtungsermächtigungen) einzugehen.
Oberbürgermeister Martin Horn: „Ich freue mich, dass die Genehmigung des Doppelhaushalts 2019/2020 durch das Regierungspräsidium Freiburg vorliegt und geplante Maßnahmen und Projekte nun umgesetzt werden können. Das Regierungspräsidium hat erwartungsgemäß allerdings auch klar und deutlich artikuliert, vor welchen Herausforderungen wachsende Städte wie Freiburg stehen. Diesen Herausforderungen müssen sich die Stadt und die Stadtgesellschaft stellen. Gemeinsam mit dem Gemeinderat
müssen wir nun Zielsetzungen formulieren und konkrete Strategien entwickeln.“
Das RP als Aufsichtsbehörde der Stadt sieht für die kommenden Jahre ernsthafte Haushaltsrisiken, die eine gezielte Steuerung der Finanzpolitik und eine klare Prioritätensetzung sowohl bei den laufenden Ausgaben als auch bei den Investitionen erforderlich machen. Dies sollte auch eine Strategie zur Begrenzung der Verschuldung beinhalten, und zwar nicht nur im Kernhaushalt, sondern insbesondere auch bei den Eigenbetrieben und Gesellschaften. Die von der Stadt hierzu angekündigte Initiative zur Prioritätensetzung wurde daher ausdrücklich begrüßt.
Das Regierungspräsidium erkennt an, dass in Freiburg als „wachsender Stadt“ vielfältige Anforderungen bestehen. Es sieht die Stadt deshalb in der Pflicht, die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, auch in Zukunft die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen.
Für Bernd Nußbaumer, den Leiter der Stadtkämmerei, bedeutet die Genehmigung, dass die Finanzierung der Auszahlungen in der Größenordnung von über 2 Milliarden Euro in beiden Haushaltsjahren sichergestellt ist.
Der Ergebnishaushalt enthält für 2019 und 2020 jeweils ein positives ordentliches Ergebnis. Der Ressourcenverbrauch wird damit erwirtschaftet. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Überschuss nach 2022 deutlich verringern wird. Neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden unter anderem auch die Mietzahlungen an den Eigenbetrieb thematisiert, welche mit dem Bau der Staudinger Gesamtschule und dem Neubau der zweiten Baustufe des Rathauses im Stühlinger künftige Ergebnishaushalte belasten werden. Auch der Anstieg der Zuschüsse an Dritte oder der Zuwachs der Personalaufwendungen wurde beispielhaft genannt.
Die sehr hohen Investitionen erfordern trotz rund 100 Millionen Euro an Eigenmitteln eine Nettokreditaufnahme von netto 70 Millionen Euro über beide Jahre. Sofern eine Kreditaufnahme in voller Höhe erforderlich wäre, würde der Schuldenstand im Kernhaushalt der Stadt auf 258 Millionen Euro steigen, was nach den entsprechenden Kennzahlen des Regierungspräsidiums noch vertretbar wäre. Die Stadt Freiburg ist in der Lage, Zins und Tilgung zu bedienen, insbesondere weil in den vergangenen Jahren Schulden im Kernhaushalt abgebaut wurden.
Finanzbürgermeister Stefan Breiter erklärt dazu: „Die deutlichen Hinweise des Regierungspräsidiums zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen sind nachvollziehbar und auch dem Bürgermeisteramt und dem Gemeinderat bekannt. Wir haben jetzt einen genehmigten Haushalt und können die wichtigen Investitionen umsetzen. Auf dieser Basis müssen für die künftige Entwicklung klare Prioritäten gesetzt werden. Damit Städte und Gemeinden ihre Aufgaben bewältigen können, ist es aber dringend erforderlich, die von Bund und Land notwendige Unterstützung zu erhalten.“
Vom RP wird ein erhebliches Risiko in der Gesamtverschuldung im Konzern der Stadt, der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften gesehen. Daraus wird die Notwendigkeit abgeleitet, die Verschuldung des Kernhaushalts sowie der Eigenbetriebe und Gesellschaften zu begrenzen.
Kreditaufnahmen im Eigenbetrieb Theater sind aufgrund der angespannten Situation im Eigenbetrieb nicht mehr darstellbar und auch für die Finanzierung größerer Maßnahmen durch die Stadtwerke/VAG werden keine Spielräume gesehen.
Das RP wertet es daher positiv, dass die Stadt bereits weitere Zuführungen an die Stadtwerke eingeplant hat. Mit dauerhaften Zuführungen an die Stadtwerke soll insbesondere der ÖPNV in Freiburg gestärkt werden. Auch die Freiburger Stadtbau braucht für die anstehenden Investitionen eine finanzielle Stärkung aus dem Haushalt. Für die Aufsichtsbehörde ist es daher von großer Bedeutung, dass in dem von der Stadt zu erstellenden Gesamtkonzept zum Thema „Wohnen“ auch die finanziellen Belastungen für die Freiburg Stadtbau dargestellt werden.
OB Horn: „Der Handlungsschwerpunkt Wohnen, Digitalisierung und der neue Stadtteil Dietenbach sind für die Stadt Freiburg von elementarer Bedeutung. Die Umsetzung dieser wichtigen Vorhaben bedürfen der Unterstützung aus dem städtischen Haushalt.“
Die Sicherstellung der Liquidität wurde angesprochen, wobei die Unterschreitung der Mindestliquidität im Jahr 2021 vom RP als nicht bedenklich eingestuft wird. Allerdings wertet dies die Aufsichtsbehörde als ein Indiz, dass potenzielle Finanzierungsreserven der Stadt weitgehend aufgebraucht sind.
Das RP Freiburg fasste die Hinweise aus der Prüfung des Doppelhaushalts der Stadt Freiburg wie folgt zusammen:
• Eine Fortsetzung der Finanzpolitik mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ausgaben sowohl im laufenden Bereich als auch bei den Investitionen würde die Leistungskraft der Stadt in absehbarer Zeit überfordern.
• Bei der Steuerung der Finanzpolitik sollten die finanziellen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt noch stärker bewusst gemacht werden. Auch ausgelagerte Schulden belasten den Haushalt.
• Eine klare Priorisierung ist notwendig. Als Ergebnis einer solchen Priorisierung sollte auch ein Verzicht auf bestimmte, nicht zwingend erforderliche Projekte in Betracht gezogen werden.
• Für den politischen Handlungsschwerpunkt „Wohnen“ ist ein tragfähiges Gesamtkonzept zu erstellen, das alle Maßnahmen umfasst, die in diesem Themenbereich umgesetzt werden sollen, und in dem die finanziellen Auswirkungen für die Stadt und ihre Unternehmen analysiert werden.
OB Horn: „Wir nehmen die Hinweise des Regierungspräsidiums sehr ernst. Gleichwohl brauchen wir einen leistungsfähigen Haushalt. Wir müssen klar priorisieren und entscheiden, wie und wo wir unser Geld investieren. Die Prioritäten sind mit dem neuen Gemeinderat zu vereinbaren, auch mit der Konsequenz, dass leider nicht alles Wünschenswerte finanzierbar sein wird.“