10.11.2023 10:11

Kreistag tagt zum Thema Haushalt

(Villingen-Schwenningen) Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 13. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in ...

Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises tagt am Montag, 13. November, um 15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes in VS-Villingen. In dieser Sitzung bringt Landrat Sven Hinterseh den Haushaltsentwurf 2024 zur Beratung ein. Weitere Themen sind unter anderem die Verbandssatzung des Zweckverbands Regionale Deponie Schwarzwald-Baar-Heuberg (Deponie Talheim) und die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl 2024.

Landrat Sven Hinterseh bringt Haushaltsentwurf 2024 ein

Die Kreisverwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Jahr 2024 erarbeitet. Landrat Sven Hinterseh bringt diese Planung nun in der Kreistagssitzung zur Beratung ein. Die Fachausschüsse werden den Entwurf für ihren Bereich im November und Dezember beraten. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner letzten Sitzung des Jahres, am 18. Dezember, den Haushalt verabschiedet.



Deponie Talheim – Verbandssatzung überarbeitet

Die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis haben das Ziel, durch den hierfür zuständigen Zweckverband einen neuen Deponieabschnitt auf der Deponie Talheim zu errichten. Dieser Erweiterungsabschnitt soll dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bestandsabschnitt verfüllt wurde. Aus steuerlichen Gründen wurde die Verbandssatzung nun so überarbeitet, dass der Landkreis Tuttlingen zunächst Aufgabenträger für die Entsorgung der zu deponierenden Abfälle bleibt. Sobald der Erweiterungsabschnitt in Betrieb genommen wird, soll die Aufgabenträgerschaft an den Zweckverband übergehen.



Kreiswahlausschuss wird gebildet

Um die Kreistagswahl am Sonntag, 9. Juni 2024 durchführen zu können, muss ein Kreiswahlausschuss gebildet werden. Dem Kreiswahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl der Kreisräte im Wahlgebiet. Wichtigste Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Wahlvorschläge zu prüfen und zuzulassen und das endgültige Wahlergebnis der Kreistagswahl zu ermitteln und festzustellen. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat und mindestens vier Beisitzern.