Kleintransporter-Kontrolle auf der A 5
(Riegel) In den Morgenstunden des heutigen Montag, den 11.02.2019, kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der ...
In den Morgenstunden des heutigen Montag, den 11.02.2019,
kontrollierten die Verkehrsüberwachungsspezialisten der
Verkehrspolizeidirektion Freiburg auf der Autobahn A 5 zwischen den
Anschlussstellen Freiburg-Nord und Riegel die Kleintransporter,
welche oft als Eiltransporte im gewerblichen grenzüberschreitenden
Güterverkehr eingesetzt werden auf deren Ladung und Gewichte.
Ein Kleintransporter nach dem anderen wurde von den insgesamt fünf
Anhaltefahrzeugen der Polizei der Kontrollstelle mit der Wiegestraße
auf den dortigen Autobahnparkplatz zugeführt. Im dreistündigen
Kontrollzeitraum wurden auf dem Kontrollplatz mit der polizeieigenen
"Wiegestraße" von den insgesamt 25 kontrollierten Kleinlastwagen fünf
viel zu schwere Fahrzeuge festgestellt. Zwei Kleintransporter hatte
das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg um 14% und 17 %
überschritten. Hier mussten die Fahrer jeweils nur ein
Verwarnungsgeld von 30,-- bzw. 35 Euro bezahlen. Anders sah es bei
drei weiteren Überladungsfahrten (ein Pole mit 21 Prozent Überladung,
ein Italiener mit 40 Prozent Überladung und ein ukrainischer
Transporter mit 57 Prozent Übergewicht) aus. Hier wurde das
Instrument des Einziehungsverfahrens des Wertersatzes von Taterträgen
angewandt. Dieses Gesetzeskonstrukt ist für solche Fälle geschaffen
worden damit sich auch Ordnungswidrigkeiten nicht lohnen sollen. Nach
erfolgter Gewinnberechnung auf Grundlage der allgemein anerkannten
Transportkostenberechnung wurde in diesen Fällen hinsichtlich der
Gewinn- u. Vermögensabschöpfung ein vielfach höherer Kostensatz als
das zu erwartende Bußgeld, nämlich von knapp 300,-- Euro, 450,-- und
knapp 1.000 Euros von den ausländischen Transportunternehmern
erhoben. Außerdem kam zeitaufwendiges Umladen auf die Ersatzfahrzeuge
hinzu. Zwei weitere Lkw-Fahrer wurden beanstandet, weil sie zuvor
verbotswidrig im Überholverbot überholten. Eine ganz empfindliche
Strafe droht auch einem irischen Fahrer welcher bei seinen
gewerblichen Fahrten keine Fahrerkarte gesteckt hatte und somit
keinerlei Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnete. Nach Auswertung der
digitalen Daten im Kontrollgerät kommen so mehrere tausend Euro über
das Bundesamt für Güterverkehr auf den Fahrer zu. Außerdem war sein
Spediteur auch nicht im Besitz einer Lizenz für den
grenzüberschreitenden Güterverkehr.