Hilfe für borkenkäfergeschädigte Privatwaldbesitzer
(Waldshut-Tiengen) 750 Privatwaldbesitzer, 750 Anträge, knapp 90.000 Festmeter Holz, was wiederum eine Fördersumme von gut einer viertel Million Euro ergibt – in der Zeit vom 25. November bis zum 6. Dezember erbrachten die Mitarbeiter des Kreisforstamtes eine vorher unvorstellbare Leistung. Nachdem bereits im Sommer eine finanzielle Hilfe für borkenkäfergeschädigte Privatwaldbesitzer in Aussicht gestellt worden war, dauerte es bis Ende November, bis endlich grünes Licht für die Aufarbeitungshilfe im Rahmen des Notfallplans Borkenkäfer erteilt werden konnte.
In einem eigens dafür eingerichteten Antragsbüro saßen Revierförster und Sachbearbeiter zehn Tage lang, um den Ansturm an Anträgen zu bewältigen. Tatsächlich ist es für einen fördertechnischen Laien, also für den allergrößten Teil der privaten Waldbesitzer im Landkreis kaum möglich, selbstständig die umfangreichen Förderanträge auszufüllen. Um die geplagten Waldeigentümer dennoch in den Genuss der Gelder kommen zu lassen, leistete das Kreisforstamt alle denkbare Unterstützung. Zeitungsannoncen wurden gestartet, die kommunalen Amtsblätter, Radio und Fernsehen genutzt, um möglichst viele der Betroffenen zu erreichen. Viele Revierförster saßen abends am Telefon, informierten ihre Privatwaldbesitzer und gaben die notwendige Hilfeleistung, die das Stellen eines Antrages erst möglich machte.
Bis zu zehn Forstleute gleichzeitig bearbeiteten dann die Anträge und schließlich waren bis zum Ende der Antragsfrist vier Kisten voll mit 29 Leitzordnern aus 35 Forstrevieren und 11 Forstbetriebsgemeinschaften mit 11 Sammelanträgen und insgesamt 216 Einzelanträgen zusammengekommen. Damit hat ein nennenswerter Teil der, von den Schadereignissen des Jahres 2019 Betroffenen, die Chance kurzfristig die Aufarbeitungshilfe in Höhe von drei Euro pro Festmeter zu erhalten.
Jörg Gantzer, Erster Landesbeamter, dankte den Mitarbeitern des Kreisforstamtes, die dafür gesorgt haben, dass viele Kleinprivatwaldbesitzer diese notwendige Hilfe erhalten werden. Der Leiter des Kreisforstamtes, Helge von Gilsa, zeigte sich ebenfalls erleichtert: „Damit erhalten viele besonders aktive private Waldbesitzer einen finanziellen Ausgleich für die Mehrausgaben, die sie bei der Aufarbeitung von Holz aus Kalamitätsflächen erlitten haben“, sagte der Forstmann.
Wer bislang noch keinen Antrag für Käferholz aus dem Jahr 2019 gestellt hat, kann dies im kommenden Jahr noch nachreichen. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift wurde am 5. Dezember erlassen.
Der Landkreis Waldshut ist zu fast zur Hälfte seiner Fläche mit Wald bedeckt. Hiervon machen die rund 18.000 Privatwaldbesitzer mit insgesamt 23.500 Hektar einen Anteil von 42 Prozent aus.