Neues Qualitätskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
(Freiburg) Ein neues Qualitätskonzept bietet künftig die Grundlage, um die offenen Kinder- und Jugendarbeit in Freiburg fachlich weiterzuentwickeln. Die Mitglieder des Schulausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses haben dem Konzept in einer gemeinsamen Sitzung zugestimmt.
Damit gilt es ab Januar verbindlich für die 16 freien Träger, die in Freiburg insgesamt 23 offene Kinder- und Jugendtreffs anbieten.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der sozialen Infrastruktur: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet die Kommunen, solche Angebote zu finanzieren und deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Dieser Vorgabe ist das Amt für Kinder, Jugend und Familien nun in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern und pädagogischen Einrichtungen nachgekommen. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben die verschiedenen Teams das neue Konzept erarbeitet.
Bildungsbürgermeisterin Gerda Stuchlik begrüßt das Ergebnis: „Das Qualitätskonzept stellt die Vielfalt der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf eine gemeinsame, verbindliche Grundlage, die von allen Beteiligten mitgetragen wird.“ Gabriele Wesselmann, die als Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie direkt am Prozess beteiligt war, ergänzt: „Die Entwicklung des Konzeptes ist ein Ausdruck gelebter partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Beteiligungskultur“.
Gesetzlicher Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die unterschiedlichen Interessen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Zu den aktuellen Herausforderungen zählt, dass sich junge Menschen in ihrem heutigen Freizeitverhalten sehr dynamisch bewegen und wenig an tradierten Strukturen orientieren. Das Qualitätskonzept greift diese Entwicklung auf und formuliert entsprechende Ziele.
Verankert sind auch die konkreten Voraussetzungen, die die Kinder- und Jugendtreffs erfüllen müssen, um den offenen Charakter zu erhalten. Zu den festgelegten Prinzipien zählt, dass die Angebote freiwillig und niederschwellig zugänglich sind und die Themen Inklusion, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen. Die Träger sind dazu verpflichtet, in ihrer Konzeption darzulegen, wie sie diese Prinzipien umsetzen und dort auch Profil, Zielgruppen, Angebote, Methoden und Ziele zu benennen. Ebenso sind sie gefordert, sich mit relevanten Akteuren zu vernetzen und Kooperationen zu pflegen. Das Konzept regelt auch, welche personellen und zeitlichen Anforderungen die Angebote erfüllen müssen.
Die städtischen Fördermittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit sind künftig daran geknüpft, dass die Vorgaben des Qualitätskonzepts eingehalten werden. Dieses bietet nicht zuletzt eine fundierte Basis für politische Entscheidungen: Gremien und Interessierte erhalten einen Überblick über die Ziele, fachlichen Prinzipien und Profile der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Das Qualitätskonzept gilt ab Januar 2020 und kann dann in gedruckter Form beim Amt für Kinder, Jugend und Familie angefordert oder auf der Homepage der Stadt Freiburg heruntergeladen werden.