Rekordeinnahmen durch Hundesteuer im Jahr 2022
Nach Auswertung der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik, erreichten die Hundesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2022 einen Wert von 54,56 Millionen (Mill.) Euro.
Das waren 5,7 % mehr als 2021 (51,63 Mill. Euro). Somit stieg das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 auf einen neuen Höchstwert von 4,86 Euro pro Kopf.
Das Hundesteueraufkommen in Baden-Württemberg weist laut Zahlen aus der Jahresrechnungsstatistik sowie der vierteljährlichen Kassenstatistik, seit 2012 eine kontinuierliche jährliche Steigerung auf. Zwischen 2012 und 2022 erhöhten sich die Einnahmen aus der Hundesteuer insgesamt um 51,1 %. Der jährliche Zuwachs erreichte hierbei im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 7,7 %.
Wie schon in den Vorjahren unterscheidet sich das Hundesteueraufkommen zwischen den Städten und Gemeinden innerhalb Baden-Württembergs stark. So beträgt die Hundesteuer pro Kopf in Hofstetten (Ortenaukreis) nur 1,97 Euro, während sich das Pro-Kopf Aufkommen in Wäschenbeuren (Lkr. Göppingen) auf 14,20 Euro beläuft.
Alle Kommunen Baden-Württembergs sind nach Landesrecht zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Das Kommunalabgabengesetz regelt die Hundesteuersätze auf der Ebene der Städte und Gemeinden und legt Sonderabgaben für die Mehrfachhaltung von Hunden, sowie das Halten von als gefährlich geltenden Hunderassen fest. Dadurch ist es nicht möglich aus der Hundesteuer direkt die Anzahl der in Baden-Württemberg gemeldeten Hunde abzuleiten.