Untersagungsverfügung gegen Rammbock
(Friedrichshafen) Wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermitteln die Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen und die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen den Inhaber einer Vertriebsfirma mit Geschäftsanschrift in Friedrichshafen.
Seitens des Regierungspräsidiums Tübingen war zuvor
Strafanzeige erstattet worden, nachdem bei einer Beprobung eines
unter dem Namen "Rammbock" vertriebenen und als
Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Produkts der Inhaltsstoff
"Sildenafil" nachgewiesen werden konnte. "Sildenafil" wird zur
Behandlung von Erektionsstörungen des Mannes eingesetzt und darf nur
nach vorheriger ärztlicher Verordnung eingenommen werden. Aufgrund
der nennenswerten pharmakologischen Wirkung des Stoffes in dem
Produkt ist dieses, entgegen der harmlosen Deklaration, tatsächlich
als Arzneimittel einzustufen. Da weder auf den verschiedenen
Vertriebswegen über das Internet sowie über mehrere Wettbüros noch an
den Verpackungen selbst auf den pharmakologischen Inhaltsstoff
"Sildenafil" hingewiesen wurde und die Einnahme des Mittels zu
erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ggf. zu
lebensbedrohlichen Zuständen führen kann, was für Kunden nicht
ersichtlich war, wurde seitens des Regierungspräsidiums gegen die
Vertriebsfirma eine Untersagungsverfügung zum weiteren
Inverkehrbringen des Produkts "Rammbock" erlassen und eine
Gesundheitswarnung veröffentlicht. Im Rahmen einer vom zuständigen
Amtsgericht angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräume in
Friedrichshafen konnten am 11.04.2019 durch die ermittelnden
Polizeibeamten mehr als 11.000 Verpackungseinheiten des Produkts
"Rammbock" sichergestellt werden. Gegen den verantwortlichen
Geschäftsführer der Firma wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet,
welches noch nicht abgeschlossen ist.