13.12.2018 13:13

Einstellung

(Schallstadt) Das Regierungspräsidium Freiburg stellt das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung Schallstadt ein. Die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Region sind von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer über diesen Schritt informiert worden, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Die Ortsumgehung von Schallstadt an der B 3 befindet sich seit dem Jahr 2005 im Planfeststellungsverfahren. Derzeit ist beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Klage auf Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung Schallstadt anhängig.

Die Straßenbauverwaltung hatte nun die Einstellung dieses Planfeststellungs-verfahrens beantragt. Die dem Verfahren zu Grunde liegenden Pläne für die Ortsumfahrung Schallstadt sind mittlerweile so überholt, dass sie umfassend neu zu erstellen wären. Das Vorhaben müsste neu geplant werden und das Verfahren neu begonnen werden. Seit der Offenlage der Unterlagen gilt eine gesetzliche Veränderungssperre, die angesichts dieser Rahmenbedingungen nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Darüber hinaus ist die Ortsumfahrung Schallstadt nicht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan bis 2030 enthalten, sodass keine gesetzliche Grundlage für deren Umsetzung besteht.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer: „Gerade im Blick auf das Gerichtsverfahren möchten wir als Straßenbaubehörde Klarheit schaffen. Das Planfeststellungsverfahren ist vor fast 14 Jahren eingeleitet und bis heute nicht abgeschlossen worden. Es besteht aus unserer Sicht nach dieser langen Zeit keine realistische Aussicht mehr, das 2005 eingeleitete Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.“

Das Regierungspräsidium Freiburg hat daher in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Verkehrsministerium (VM) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Entscheidung zur Einstellung getroffen. Die Planfeststellungsbehörde wird diese Entscheidung in Kürze öffentlich bekanntmachen. Damit wird das Verfahren förmlich abgeschlossen.