Ausbau der Windenergie kommt nicht voran
(Elzach) Nach Einschätzung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg ist der Bau von Windenergieanlagen auf dem Gschasikopf bei Elzach aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Dies wurde dem Antragsteller, der Firma Enercon GmbH, im Laufe des Verfahrens bereits mitgeteilt. Der Antragsteller bestand auf einer rechtsverbindlichen Entscheidung. Als Genehmigungsbehörde hat das Landratsamt Emmendingen daraufhin den Antrag der Enercon GmbH auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von fünf Windenergieanlagen an den geplanten Standorten abgelehnt. Das haben das Regierungspräsidium und das Landratsamt am Freitag mitgeteilt.
„Wir unterstützen den Ausbau der Windenergie im Land tatkräftig. Die beantragten Anlagen auf dem Gschasikopf sind aber nicht mit dem Artenschutz vereinbar“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Weder das Landratsamt noch das RP hätten sich die Entscheidung leichtgemacht. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens wurde nach Lösungen gesucht. Ein Kompromiss war aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich.
Die Standorte am Gschasikopf liegen im Vogelschutzgebiet Mittlerer Schwarzwald. Die hier vorhandenen Lebensräume mit regelmäßigen Nachweisen des Auerhuhns stellen eines der stabilsten Vorkommen im Schwarzwald dar. Bei ihrer Prüfung hat die höhere Naturschutzbehörde im RP festgestellt, dass mit der Errichtung der Windkraftanlagen ein erheblicher Eingriff in den Lebensraum des streng geschützten Auerhuhns erfolgen würde. Dieser könnte nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Kriterien nicht vermieden oder ausgeglichen werden.
Im Februar 2019 hatte der Landtag über zwei Petitionen entschieden, die zu dem Vorhaben eingelegt worden waren. Auch der Landtag hatte keine Genehmigungsmöglichkeit gesehen.