Ausbau der B 31 kommt voran
(Friedrichshafen) Die Bauarbeiten für die B 31 verzögern sich um wenige Monate, die Freigabe der gesamten Strecke soll statt Ende 2020 voraussichtlich im ersten Quartal 2021 erfolgen.
Dafür kann bereits Anfang August 2020 der Abschnitt zwischen Fischbach (Anschluss FN-Fischbach) und Schnetzenhausen (Anschluss FN-West) als Alternativroute für den Pkw-Verkehr freigegeben werden.
Auf den Zeitplan bis zur Fertigstellung haben sich Schwierigkeiten mit dem Baugrund, aber auch die Beeinträchtigungen der Corona-Pandemie ausgewirkt: Die Bauarbeiten haben sich zum Teil um Wochen verzögert, da die beauftragten Unternehmen nicht vor Ort sein konnten. Trotz der Verzögerungen ist aber bereits Anfang August eine Teilfreigabe der B 31 neu zwischen Fischbach und Schnetzenhausen möglich: Die Voraussetzungen für eine Teilfreigabe wurden von der Projektmanagementgesellschaft DEGES, dem Regierungspräsidium Tübingen, dem Landratsamt Bodenseekreis und der Stadt Friedrichshafen intensiv geprüft. Bei der Prüfung wurden insbesondere Schallberechnungen und eine Wirkungsanalyse einer abschnittsweisen Verkehrsfreigabe durch Modus Consult, Ulm berücksichtigt.
In der Prüfung und Abwägung kamen die Behörden gemeinsam mit der DEGES zum Ergebnis, dass eine Teilfreigabe der B 31 neu für den Pkw-Verkehr bereits Anfang August erfolgen soll. Der Lkw-Verkehr wird bis zur endgültigen Freigabe der Gesamtstrecke wie bisher auf der bisherigen B 31-Trasse geführt. Mit der Teilfreigabe können bereits 5,8 von insgesamt 7,1 Kilometern der B 31 neu in Betrieb genommen werden.
Mit der Beschränkung der Teilfreigabe der B 31 neu für den Pkw-Verkehr wollen die Verantwortlichen eine gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und eine erste Entlastung entlang der bisherigen B 31 erreichen, also insbesondere in Fischbach, Manzell und entlang der Albrechtstraße. Hier werden etwa 5.000 Anwohner entlastet, es wird an Werktagen mit 2.400 bis 3.800 weniger Pkws pro Tag entlang der alten Strecke gerechnet. „Durch die teilweise Verkehrsfreigabe der B 31 neu können im Wesentlichen die Parallelstrecken bereits vorzeitig vom Verkehr entlastet werden. Das betrifft die L 328b Ortsdurchfahrten Schnetzenhausen und Spaltenstein sowie die B 31 alt mit den Ortsdurchfahrten FN-Seemoos, FN-Manzell und FN-Fischbach. Auch Teile des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes können dadurch bereits vorzeitig vom Verkehr entlastet werden“, heißt es im Gutachten von Modus Consult.
Dieser Entlastung gegenüber steht eine temporäre Belastung, die bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Teilfreigabe ebenfalls berücksichtigt wurden: Entlang der Hochstraße und in Sparbruck wird die Teilfreigabe rund 2.500 Anwohner betreffen, hier wird mit etwa 2.300 Pkw mehr gerechnet. Da aber der Lkw-Verkehr weiterhin über die alte Strecke geführt wird, rechnet Modus Consult entlang der Hochstraße und in Sparbruck lediglich mit einer Lärmzunahme um +0,3 und nachts um +0,2 dB (A). Lärmzunahmen in dieser Größenordnung gelten als kaum oder nicht wahrnehmbar. Eine Anpassung der Ampelschaltung an den Kreuzungen Waggershauser Straße/Colsmanstraße und Jettenhauser Straße sowie Hoch-/Maybach-/Albrechtstraße für einen verbesserten Verkehrsfluss ist ebenfalls vorgesehen.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile folgen die Behörden gemeinsam mit der DEGES der Bewertung von Modus Consult: „Da die temporären Verkehrszunahmen in einer geringeren Größenordnung und in einem kleineren räumlichen Umfang als die Verkehrsentlastungen zu erwarten sind, ist die teilweise, vorzeitige Verkehrsfreigabe der B 31 neu insgesamt positiv zu bewerten.“ Die vollständige Freigabe der B 31 neu für die Strecke von der Anschlussstelle FN-Fischbach im Westen bis zur Anschlussstelle FN-Mitte ist für Ende 2020 oder Anfang 2021 vorgesehen.
Die im Zusammenhang mit einer Teilfreigabe der B 31 neu entstandenen Bürgerinitiativen wurden vorab über die Planung informiert und angehört. In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am Montag, 15. Juni soll über die Anhörung und den Stand zur Teilfreigabe B 31 neu in öffentlicher Sitzung informiert werden.
Info: Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Teilfreigabe B 31 neu sind zu finden unter www.b31neu.friedrichshafen.de.