Bodenseetherme wird geschlossen
(Überlingen) Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Überlingen werden ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Sonntag, 19. April 2020, geschlossen. Dies gilt auch für die städtische Musikschule.
Alle Veranstaltungsräume der Stadt Überlingen, einschließlich der Dorfgemeinschaftshäuser in den Teilorten sowie das Städtische Museum und die Galerie „Fauler Pelz“, werden bereits ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Städtische Sporthallen in der Kernstadt und in allen Teilorten werden ebenfalls ab Montag, 16. März 2020 geschlossen, dies gilt auch für den Vereinssport.
Die Stadtbücherei, die Leopold-Sophien-Bibliothek sowie das Stadtarchiv bleiben ab Montag, 16. März 2020, geschlossen.
Die Bodenseetherme Überlingen bleibt ebenfalls ab Montag, 16. März 2020, geschlossen.
Das Jugendcafé am Gondelhafen und das Jugendzentrum „Rampe“ des Jugendreferats sowie alle Jugendräume in den Ortschaften sind ab Montag, 16. März 2020, geschlossen.
Die Rathäuser der Stadt Überlingen und der Teilorte sind ab Montag, 16. März 2020, geschlossen. Dies gilt auch für das Bürgerbüro Ü-Punkt und die Geschäftsstelle der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH. Persönliche Besuche sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Stadtverwaltung Überlingen Münsterstr. 15-17 88662 Überlingen
Pressestelle Telefon: 07551 99-1053 Telefax: 07551 99-1054 Presse@ueberlingen.de
14. März 2020 16 /2020
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Die Bürgerschaft wird jedoch aufgefordert, persönliche Besuche in den Rathäusern auf ein Mindestmaß zu beschränken und Angelegenheiten soweit wie möglich telefonisch oder per Internet zu erledigen.
Die Stadt Überlingen hat mit Wirkung zum 15.03.2020 eine Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot für alle stationären Altenpflegeeinrichtungen erlassen. Diese regelt, dass alle stationären Altenpflegeeinrichtungen im Stadtgebiet von Besuchern bis auf weiteres nicht mehr betreten werden dürfen; Ausnahmen hierzu werden in der Allgemeinverfügung geregelt.
Weiterhin fordert die Stadt Überlingen die Bevölkerung auf, alle organisierten Zusammenkünfte und Veranstaltungen, sofern verschiebbar und nicht zwingend erforderlich, bis auf weiteres abzusagen; dies gilt auch für Kirchen und Vereine (z.B. Gottesdienst, Training, Proben usw.).
Die Stadt Überlingen bittet die Bevölkerung um Mitwirkung und Verständnis für die getroffenen Maßnahmen.