Grosskontrolle
(Basel) Die Kantonspolizei Basel-Stadt intensiviert wie in den vergangenen Jahren in der Vor- und Nachweihnachtszeit die ...
Die Kantonspolizei Basel-Stadt intensiviert wie in den vergangenen Jahren in der Vor- und Nachweihnachtszeit die Kontrolltätigkeit, um die Verkehrssicherheit auch in diesen Tagen zu gewährleisten. Mit einer Grosskontrolle hat sie am Donnerstagabend ihre Aktion «Via» gestartet. Dabei überprüften die Polizistinnen und Polizisten die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern; sie richteten ihr Augenmerk aber auch auf potentielle Einbrecherinnen und Einbrecher.
Während zwei Stunden kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten an allen offiziellen Grenzübertrittstellen entlang der Landesgrenze Schweiz/Deutschland über 1600 Autolenkerinnen und Autolenker. Die aus Sicht der Polizei erfreuliche Bilanz: Bei weniger als zwei Prozent zeigte der Atemalkoholtest ein positives Ergebnis. Bei 24 Autofahrern ergab der Test Werte zwischen 0,01 und 0,24 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l).
Bei zwei Lenkern untersagten die Polizisten die Weiterfahrt, da die Tests Werte zwischen 0,25 und 0,39 mg/l anzeigten. Sie müssen mit einem Strafbefehl mit Busse rechnen. Einem weiteren Autofahrer droht eine Überweisung mit Antrag (Verzeigung) wegen Fahrens unter Drogen. Zudem büssten die Polizistinnen und Polizisten gegen zwanzig Autofahrerinnen und Autofahrer wegen diverser Übertretungen. Sie erstellen überdies je eine Überweisung mit Antrag wegen eines nicht ordnungsgemäss angegurteten Kindes und eines ungesicherten Hundes. Keine Feststellungen machten die Polizistinnen und Polizisten mit Blick auf Straftatbestände ausserhalb des Strassenverkehrsgesetzes.
Im Einsatz standen rund sechzig Polizistinnen und Polizisten aus verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Landespolizei Baden-Württemberg. Im Rahmen der Aktion «Via», die noch bis zum 13. Januar 2019 dauert, werden Grosskontrollen, aber auch kleinere Aktionen, sowohl auf Hauptverkehrswegen als auch auf Nebenstrassen in den Quartieren durchgeführt.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass sich strafbar macht, wer mit mehr als 0.24 mg/l Atemalkoholkonzentration ein Fahrzeug lenkt. Für Neulenker, Fahrschüler, Fahrlehrer, Begleitpersonen von Lernfahrten sowie Lenker von Taxis, Cars sowie Lastwagen gilt die Grenze von 0.05 mg/l. Die Fahrtüchtigkeit kann bereits bei einem niedrigeren Blutalkoholwert beeinträchtigt sein. Deshalb gilt auch vor, während und nach den Festtagen: «Wer fährt, trinkt nicht!»