Vorarlberg: Testmöglichkeit für Gäste direkt im Hotel
(Bregenz) Vorarlbergs Urlaubsgäste haben ab sofort neben den bisherigen Möglichkeiten – Besuch einer Teststraße bzw. registrierter Selbsttest – nun auch die Möglichkeit direkt im Beherbergungsbetrieb einen Antigentest zu machen. Die Beherbergungsbetriebe sind im Auftrag der „befugten Stelle Gemeinde“ tätige Teststellen und sind berechtigt, Selbsttests („SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung“) zu beaufsichtigen und ein Testzeugnis für die Gültigkeitsdauer von 48 Stunden auszustellen, das den Zugang zu Gastronomie, körpernahen Dienstleistungen und Veranstaltungen sowie das Passieren der Grenze zu den Nachbarländern ermöglicht.
Land und Gemeinden haben in enger Zusammenarbeit die Voraussetzungen für diese neue technische Lösung geschaffen, um den Gästen auf niederschwellige und unkomplizierte Weise ein Testangebot gleich in ihrer Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Für Landesrat Christian Gantner ist dies ein weiterer wichtiger Baustein, wenn es darum geht den Gästen unter dem Motto „Sicher zu Gast in Vorarlberg“ nicht nur einen schönen, sondern auf der gesamten Linie sicheren Urlaub zu gewährleisten. Er sieht der Sommersaison zuversichtlich entgegen. „Testen bzw. die strikte Einhaltung der 3G-Regel ist im heurigen Sommer ein wichtiger Pfeiler im verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie. Die Sicherheit ist bei den Erholungsuchenden ein entscheidender Faktor für die Wahl ihres Urlaubsortes. Das ist für Vorarlberg eine Chance. Wir sind bestens gerüstet, damit unsere Urlaubsgäste einen gesunden Aufenthalt genießen und wieder gesund abreisen können“, sagt Gantner in Bregenz. Er dankt den Gemeinden sowie dem Roten Kreuz, dem Bundesheer und der Landeswarnzentrale für deren verlässliche Zusammenabeit zur Umsetzung der bürgernahen und breitenwirksamen Teststrategie in Vorarlberg. „Die Ausdehnung auf die Beherbergungsbetriebe ist ein weiterer wichtiger Beitrag für einen erfolgreichen Sommer 2021“, so Gantner.
Was ist für die Testmöglichkeit in der Unterkunft zu tun?
Für die Gäste:
Einmalige Registrierung im COVID-Portal des Landes auf https://covid-portal.lwz-vorarlberg.at
Im „COVID-Portal“ wird ein Personendatenblatt mit einem persönlichen QR-Code erstellt
Nach Vorzeigen des persönlichen QR-Codes kann vor Ort ein Selbsttest unter Aufsicht gemacht werden
Das Testergebnis wird per SMS zugesandt und das Testzeugnis, das für 48 Stunden als Eintrittsberechtigung gilt, kann über das COVID-Portal heruntergeladen werden
Für die Beherbergungsbetriebe:
Die Berechtigung als „befugte Stelle“ und somit für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht ist direkt bei der Gemeinde zu beantragen
Nach Abschluss der Vereinbarungen mit der Gemeinde (zB. Instruktion der Mitarbeitenden, Belehrung über Verschwiegenheitsverpflichtung, Umsetzung der hygienischen Vorgaben, Festlegung der Abläufe im Betrieb, etc.) wird dem Beherbergungsbetrieb und den zugeordneten Mitarbeitenden das COVID-Portal vom Land Vorarlberg freigeschalten
Nach Freischaltung der Plattform kann die zuständige Person, die den Antigentest beaufsichtigt hat, die Registrierung des Testergebnisses im COVID-Portal via Scan des QR-Codes auf dem Personendatenblatt des Gastes vornehmen