Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt gesunken
(Konstanz) Die Arbeitslosigkeit im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg ist im Jahresdurchschnitt 2018 gesunken.
Im gesamten Agenturbezirk waren 12.006 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, 1.169 weniger als im Jahresdurchschnitt 2017. „Der Arbeitsmarkt hat sich im vergangenen Jahr positiv entwickelt. Die gute wirtschaftliche Lage in der Region hat dazu beigetragen, dass deutlich mehr Frauen und Männer eine Beschäftigung gefunden haben als noch 2017“, bilanziert Jutta Driesch, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur.
„Es ist uns gelungen, mehr Menschen eine Berufs- und Lebensperspektive zu geben“, betont die Chefin der Arbeitsagentur. „Vor allem der Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein gutes Zeichen. Mit zeitgemäßen Kenntnissen und Fertigkeiten bieten sich für immer mehr Menschen eine Beschäftigungsmöglichkeit, insbesondere auch für Ältere, Langzeitarbeitslose und Geflüchtete. Qualifizierung ist daher das Gebot der Stunde. Diesen Schwerpunkt werden wir auch 2019 verfolgen. Hierfür hat uns der Gesetzgeber mit noch weitreichenderen Möglichkeiten ausgestattet.“
Die Arbeitslosenquote lag 2018 bei 2,7 Prozent, 0,3 Prozentpunkte besser als im Vorjahr. Damit liegt die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg deutlich unter dem landesweiten Schnitt von 3,2 Prozent. Die bundesweite Arbeitslosenquote betrug 5,2 Prozent.
Das Jahr 2018 in Zahlen
Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Jahresdurchschnitt 12.006 Menschen ohne Arbeit, 5.443 Frauen und 6.563 Männer. Gegenüber dem Vorjahr waren 1.169 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 6.010 zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) und 5.997 zum Rechtskreis SGB II (Grundsicherung).
Bei den Langzeitarbeitslosen war ein spürbarer Rückgang zu verzeichnen (minus 359 / minus 11,2 Prozent), ebenso bei den arbeitslos gemeldeten älteren Menschen über 50 Jahre (minus 327 / minus 7,4 Prozent).
Ausbildungsmarkt Im abgelaufenen Ausbildungsjahr haben sich 4.249 junge Menschen (plus 11) für eine Ausbildung bei der Berufsberatung vormerken lassen. Ihnen standen insgesamt 5.118 (plus 16) offene Ausbildungsstellen gegenüber. Zum Ausbildungsbeginn im September waren noch 110 (plus 3) Jugendliche ohne Lehrvertrag und 888 (plus 109) Ausbildungsplätze unbesetzt.
Von allen gemeldeten jungen Menschen (4.249) begannen 2.624 eine Berufsausbildung oder direkt mit der Arbeit. 112 entschieden sich für einen gemeinnützigen oder sozialen Dienst, 643 für eine weiterführende Schule, ein Studium oder Praktikum. 61 junge Menschen absolvieren eine berufsvorbereitende Maßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung.
Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten die Arbeitsagentur im Jahr 2018 über 29.404 neue, offene Stellen, 2.876 mehr als im Vorjahr. Im gesamten Agenturgebiet waren im Jahresdurchschnitt 8.645 Stellen unbesetzt.
Nach Landkreisen betrachtet ergibt sich folgendes Bild: Bodenseekreis 3.026 Arbeitslose (1.464 Frauen, 1.562 Männer), minus 403 zum Vorjahr Arbeitslosenquote 2018: 2,5 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte) davon SGB II: 1.358 Menschen, minus 155 zum Vorjahr
Landkreis Konstanz 4.955 Arbeitslose (2.244 Frauen, 2.711 Männer), minus 403 zum Vorjahr Arbeitslosenquote 2018: 3,1 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte) davon SGB II: 2.597 Menschen, minus 323 zum Vorjahr
Landkreis Ravensburg 4.025 Arbeitslose (1.735 Frauen, 2.291 Männer), minus 439 zum Vorjahr Arbeitslosenquote 2018: 2,5 Prozent (minus 0,3 Prozentpunkte) davon SGB II: 2.041 Menschen, minus 323 zum Vorjahr
Die Zahlen für das abgelaufene Jahr zeigen deutlich, dass der Arbeitsmarkt in der Region einer großen Dynamik unterliegt. In der Jahressumme haben sich 46.460 Menschen arbeitslos gemeldet. Gleichzeitig wurden 47.439 Frauen und Männer aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet.
Schwerpunkte im vergangenen Jahr Die gute wirtschaftliche Entwicklung in der Region trug dazu bei, dass die Arbeitslosigkeit stabil und fortlaufend zurückging. Davon haben alle Altersgruppen profitiert. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prognostiziert 2019 einen ähnlichen Verlauf wie im abgelaufenen Jahr. „Wir rechnen damit, dass die Beschäftigung weiter zunimmt und die Arbeitslosigkeit etwas sinkt, möglicherweise aber nicht mehr im gleichen Ausmaß wie 2018. Vieles deutet darauf hin, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit nachhaltig ist“, so Jutta Driesch.
Die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen für die Erfordernisse der modernen Arbeitswelt war eines der Kernthemen 2018. Insgesamt standen hierfür rund 24 Mio. Euro zur Verfügung, rund 80 Prozent davon sind abgerufen worden. Darunter auch Fördermittel aus dem Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU). „Da es oft an geeigneten Bewerbern fehlt, werden Qualifizierungen und Fördermöglichkeiten immer wichtiger. Wir unterstützen Betriebe, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren und für die Herausforderungen der Zukunft fit machen. Wir haben gute Möglichkeiten und sichern jedem eine maßgeschneiderte, individuelle Beratung zu“, wirbt Jutta Driesch für WeGebAU.
Ein besonderes Augenmerk galt zudem der Altersgruppe Ü50. Mit dem Internationalen Arbeitsmarktgespräch im vergangenen Mai wurde grenzübergreifend das Bewusstsein für diese Frauen und Männer geschärft. „Angesichts der demographischen Entwicklung und des Fachkräftebedarfs wird das Potential dieser gut motivierten und lebenserfahrenen Altersgruppe umso wichtiger. Mit 50 oder 55 Jahren hat das Arbeitsleben immer noch viel zu bieten“, so die Agenturchefin.
Ausblick Mit zwei neuen Gesetzen hat der Deutsche Bundestag die Voraussetzungen geschaffen, um vor allem Langzeitarbeitslosen und Hartz IV-Beziehern eine bessere Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden die Fördermöglichkeiten für Beschäftigte zur beruflichen Weiterqualifizierung deutlich erweitert. „Mit diesen Gesetzen wird 2019 für viele Menschen das Jahr der Chancen“, zeigt sich Jutta Driesch zuversichtlich.
1) Teilhabechancengesetz
Mit dem Teilhabechancengesetz werden im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die beiden neuen Förderinstrumente "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" aufgenommen.
Eingliederung Langzeitarbeitsloser Über 25-Jährige, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auf dem sozialen wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden. Die Lohnkosten werden im ersten Jahr bis zu 75 Prozent, im zweiten bis zu 50 Prozent übernommen. Die Arbeitnehmer erhalten für die Dauer der Förderung eine beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Stabilisierung der Beschäftigung.
Teilhabe am Arbeitsmarkt Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit künftig über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden. Bei schwerbehinderten Menschen und in Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem minderjährigen Kind greift die Förderung bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug. Die Jobcenter übernehmen dabei in den ersten beiden Jahren die vollen Lohnkosten; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozent pro Jahr reduziert. Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro bezuschusst. Für die Dauer der Beschäftigungen wird auch hier eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zur Verfügung gestellt.
2) Qualifizierungschancengesetz Beschäftigte können künftig unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße Zugang zur Weiterbildungsförderung erhalten, wenn ihre Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann bzw. in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder wenn die Beschäftigten eine Umschulung in einen Engpassberuf anstreben. Das gilt auch für Beschäftigte im (aufstockenden) Leistungsbezug nach dem SGB II („Hartz IV“). Die Förderung von Lehrgangskosten und die Höhe des Arbeitsentgeltzuschusses bei einer nicht abschlussorientierten Weiterbildungsmaßnahme – z. B. einer Anpassungsqualifizierung – ist dabei je nach Betriebsgröße gestaffelt und grundsätzlich an eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber gebunden: Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können für Beschäftigte in Kleinstunternehmen sowie für Ältere und Schwerbehinderte übernommen werden. Für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben können bis zu 50 Prozent, in größeren Betrieben bis zu 25 Prozent und in Großbetrieben (über 2.500 Angestellte) bis zu 20 Prozent der Kosten übernommen werden.
Der Arbeitsentgeltzuschuss kann bis zu 75 Prozent bei Kleinstunternehmen übernommen werden, bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 25 Prozent bei größeren Betrieben und bei Großbetrieben.