15.03.2021 09:31

Einzelhandel darf wieder öffnen

(Freiburg) Stabile Zahlen im Stadtkreis. Durch die stabile 7-Tage-Inzidenz unter 50 kann der Einzelhandel ab heute, Montag, 15. März, seine Geschäfte unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung öffnen.

Oberbürgermeister Martin Horn appelliert an die Freiburgerinnen und Freiburger umsichtig zu bleiben und sich trotz der Lockerungen weiterhin an die Regeln zu halten. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Lockerungen bestehen bleiben.

Ab heute ist kontaktarmer Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Am Montag kann dann der Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte unter geltenden
Hygieneauflagen wieder komplett öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) und Begrenzung der Kundenzahl.
Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können ohne vorherige Buchung besucht werden. Die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher müssen dokumentiert werden.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten (außer Ballettund Tanzschulen).

Das für die Stadt Freiburg zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald prüft die täglichen Inzidenzen und hat die laut Coronaverordnung des Landes für Lockerungen maßgebliche Unterschreitung an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen verbindlich festgestellt und öffentlich bekannt gegeben. Damit sind die Voraussetzungen für die Öffnung des Einzelhandels unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung gegeben.
Zur Orientierung hinsichtlich der aktuell geltenden Vorgaben bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter
www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils
entsprechende Informationen an.