Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Ortsteilen
(Bad Krozingen) Ein großer Wunsch der Bad Krozinger Ortsteile Biengen, Schlatt und Tunsel ist endlich in Erfüllung gegangen. Das Landratsamt ...
Ein großer Wunsch der Bad Krozinger Ortsteile Biengen, Schlatt und Tunsel ist endlich in Erfüllung gegangen. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat, mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Freiburg, die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Ortsdurchfahrten bestätigt und die entsprechende Umsetzung angeordnet. Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll in den Ortsteilen nicht nurfür mehr Verkehrssicherheit sorgen,sondern auch für mehr Lärmschutz. Durch Schlatt darf künftig nicht mehr schneller als 40 km/h gefahren werden und in Biengen und Tunsel beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar nur noch 30 km/h. Die Zustimmung der übergeordneten Behörden war notwendig, da es sich bei den Ortsdurchfahrten jeweils um Kreisstraßen handelt. Die Umsetzung,mit entsprechender Beschilderung, soll im Frühjahr nächsten Jahres erfolgen.
Ortsteil Biengen
Im Verlauf der K 4981 (Hauptstraße) wird im Bereich zwischen der Offnadinger und der Mengener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.
Ortsteil Tunsel
Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt im Verlauf der K 4939 (Silberbuck) vor der Einmündung des Gißiebelweges bis zur Einmündung in die Wörthstraße sowie im Verlauf der K 4983 (St. Michael-Straße, Wörthstraße und Muttighofer Straße) im Bereich zwischen der Einmündung der Straße Zu den Schrennen und der Bahnunterführung. Zudem wird die Stadt Bad Krozingen, in ihrer Funktion als örtliche Straßenverkehrsbehörde, die Höchstgeschwindigkeit in der Eisenbahnstraße ebenfalls auf 30 km/h festlegen, da es sich hierbei um keine Kreisstraße handelt.
Ortsteil Schlatt
Hier gelten Tempo 40 im Verlauf der K 4935 (Hardtstraße), der K 4938 (Bremgartener Straße und Lazariterstraße) sowie der K 4939 (Tunseler Straße und Biengener Straße).