Brummi-Verbot
(Glottertal) Zum Wochenende ist es soweit: Die Verbotsschilder für den Lkw-Durchgangsverkehr ab zwölf Tonnen werden auf den Ausweichstrecken der B31-Ost aufgestellt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilt, gilt dies für die L 112, L 127 und L 128 zwischen Glottertal und St. Märgen sowie die L 173 zwischen Simonswald und Gütenbach.
Das Durchfahrverbot wurde angeordnet, nachdem der neue Luftreinhalteplan für die Stadt Freiburg die B 31 innerhalb der Stadt in die Umweltzone einbezogen hatte. Es soll das Ausweichen von schweren Lkw auf die Straßen im Freiburger Umland unterbinden. Der regionale Lieferverkehr ist von dem Verbot ausgenommen.
„Wir stellen damit sicher, dass die Umsetzung des Luftreinhalteplans für die Stadt Freiburg nicht zu Lasten der Umlandgemeinden geht“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Mit Hilfe eines Verkehrsmonitorings und einem eigens dafür erweiterten Zählstellennetz werde das Regierungspräsidium gemeinsam mit den Landkreisen und den Umlandgemeinden die Wirkung der Maßnahmen im Auge behalten. In die Verkehrsbeobachtung sei auch die B 294 im Elztal einbezogen. Die Regierungspräsidentin begrüßte insbesondere, dass von Seiten der Polizei eine Überwachung des Durchfahrverbots stattfinden werde.
Hintergrund-Information zum Durchgangsverkehr
Unter Durchgangsverkehr ist der Lkw-Verkehr über zwölf Tonnen zu verstehen,
der einen bestimmten Bereich nur durchqueren will, ohne dort ein konkretes
Ziel oder Anliegen zu haben. Es handelt sich um den Verkehr, dessen
Fahrt dazu dient, ein Ziel in einem Umkreis von mehr als 75 Kilometer Luftlinie
vom Ausgangsort zu erreichen. Wenn das Fahrtziel innerhalb des 75-Kilometer-Korridors liegt, handelt es sich nicht um Durchgangsverkehr.