Parkgebühr wird künftig am Sonntag erhoben
(Konstanz) Ab dem 21. Januar 2024 werden im Bereich der Innenstadt, das bedeutet im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis nach ...
Ab dem 21. Januar 2024 werden im Bereich der Innenstadt, das bedeutet im gesamten Gebiet über die Rheinbrücken bis nach Stadelhofen, auch sonntags und feiertags die Parkplätze bewirtschaftet. Dies bedeutet, dass ab dann für das Parken auf allen innerstädtischen Parkplätzen in Konstanz ein Parkschein benötigt wird.
Ausnahme ist der Schänzle- Parkplatz: Für die dortigen Parkplätze gibt es weiterhin keine Sonn - und Feiertagsbewirtschaftung ( Parkscheinautomaten Schänzlehalle 1 + 2) .
Ausgenommen hiervon sind BewohnerInnen mit BewohnerInnenausweis. Diese können auch weiterhin an Sonntagen und Feiertagen auf den bewirtschafteten Parkplätzen ohne zeitliche Begrenzung parken. Die ausgewiesenen BewohnerInnenparkplätze bleiben wie bisher nur den BewohnerInnen vorbehalten.