16.09.2020 13:15

Neues Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn

(Bad Krozingen) Das neue Planfeststellungsverfahren für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen beginnt. Die Planunterlagen im Abschnitt 8.3 werden ab Dienstag, 22. September, in der Stadt Bad Krozingen sowie der Gemeinde Hartheim am Rhein bis einschließlich Mittwoch, 21. Oktober, öffentlich zur Einsicht ausliegen.

Das hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) als zuständige Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren mitgeteilt. Jeder, dessen Belange durch den Planfeststellungsabschnitt 8.3 berührt werden, kann bis einschließlich 21. Dezember Einwendungen erheben. Die Auslegung wird in den Amtsblättern der Stadt Bad Krozingen sowie der Gemeinde Hartheim am Rhein bekannt gemacht. Die Unterlagen werden ab Beginn der Auslegung auch auf www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ mit weiteren Hinweisen ins Internet eingestellt.

Angesichts der aktuellen Situation wird die DB dieses Mal keine Informationsveranstaltung zur Auslegung direkt vor Ort anbieten. Damit Interessierte und Betroffene sich über die Planungen informieren können, startet die DB jedoch pünktlich zum Beginn der Auslegung am 22. September ein umfangreiches digitales Informationsangebot unter www.karlsruhe-basel.de/offenlage83.

Das RP weist darauf hin, dass der Abschnitt Bad Krozingen schon einmal Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens war. Die Auslegung der damaligen Planunterlagen fand 2006 statt. Zwischenzeitlich wurde die Planung von der DB geändert. Beim Eisenbahn-Bundesamt wurde ein neuer Antrag auf Planfeststellung gestellt. Mit dem Beginn der Auslegung hat sich das vorangegangene Planfeststellungsverfahren erledigt. Einwendungen aus dem damaligen Verfahren haben keine Gültigkeit mehr und müssen neu erhoben werden.



Die Realisierung der so genannten „Bürgertrasse“ ist der Erfolg jahrelanger Bemühungen der Region zur Verbesserung der Pläne der Bahn. Die vollständige Tieflage der Trasse und damit ein optimaler Lärmschutz ist auch dem großen Engagement der Bürgerinitiative MUT zu verdanken. Aufgrund der Beschlüsse des dazu gegründeten Projektbeirats, an dem mit DB, Bund, Land und Region alle Projektverantwortlichen vertreten waren, hatte die Bahn die ursprüngliche Planung überarbeitet.



Der Planfeststellungsabschnitt 8.3 hat eine Länge von rund vier Kilometern und liegt vollständig auf dem Gebiet der Stadt Bad Krozingen. Er beginnt im Norden auf der Gemarkung Biengen an der Gemeindegrenze zu Schallstadt und endet im Süden auf der Gemarkung Schlatt. Die Strecke ist als Güterverkehrsstrecke mit einer Leitgeschwindigkeit von 160 Stundenkilometern geplant.



Hauptmerkmal der neuen Planung ist eine tiefer gelegene Trassenführung zwischen Mengen und Hügelheim. Im Abschnitt 8.3 verläuft die neue Trasse von Norden kommend zunächst in einem Trogbauwerk, an das sich ein System mit Steilböschungen anschließt.



Die neue Planung sieht ferner den Bau von zwei Landschaftsbrücken zur Überführung der Gewässer Möhlin, Mühlbach und Neumagen bzw. der Gewässer Rausgraben und Bachgraben sowie zur Überführung der L 120 und von einigen Wirtschaftswegen vor. Darüber hinaus sind drei weitere kreuzende Straßenüberführungen geplant. Des Weiteren wird unmittelbar westlich des Ortsteils Schlatt zwischen der K 4938 und K 4935 eine neue Straßenverbindung Länge hergestellt.



Um die negativen Auswirkungen der Trassenführung durch im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzte Bereiche abzumildern und den entstehenden Landverlust auf viele Schultern zu verteilen, hat das RP schon Ende Mai einen Antrag auf Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens gestellt.



Das Regierungspräsidium führt neben der Auslegung den anschließenden Erörterungstermin durch. Die Zuständigkeit für den Beschluss auf Grundlage der so genannten abschließenden Stellungnahme des RP liegt beim Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde.



Die DB Netz AG realisiert im Rahmen des Großprojekts Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel den durchgängigen viergleisigen Ausbau der Rheintalbahnstrecke. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Ziele sind die Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie die qualitative Verbesserung der bestehenden Schieneninfrastruktur.