Brugga darf weiter nicht betreten werden
(Oberried) Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, dürfen die Brugga und ihre Seitenbäche im Dreisamtal zwischen Freiburg-Kappel ...
Um die Ausbreitung der Krebspest zu verhindern, dürfen die Brugga und ihre Seitenbäche im Dreisamtal zwischen Freiburg-Kappel und Oberried weiterhin nicht betreten werden. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilt, habe das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald seine entsprechende Allgemeinverfügung vom 26. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Das Betretungsverbot gilt auch für Hunde, die weder in der Brugga noch in ihren Nebengewässern baden dürfen. Auch Freizeitaktivitäten und wasserbauliche Maßnahmen im Gewässer sollen unterbleiben, solange die Tierseuche grassiert.
Trotz erster Erfolge der Eindämmungsmaßnahmen seien weiterhin Krebspesterreger im Krebsgraben bei Kappel-Neuhäuser und im Unterlauf der Brugga wirksam, heißt es aus dem RP. Die für den Menschen unschädlichen Erreger gefährden dort den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. In diesem Frühjahr wurde die Untersuchung des Bestandes der vom Aussterben bedrohten Art wieder aufgenommen, um die Seuchenentwicklung zu verfolgen und die Schutz- und Eindämmungsmaßnahmen situationsgerecht anzupassen. Bis Ende Juni sollen erste belastbare Ergebnisse vorliegen.
Die Krebspest war im März vergangenen Jahres in der Brugga ausgebrochen und hatte sich im Unterlauf des Gewässers rasant verbreitet. Das Regierungspräsidium hatte zur Erhaltung des bedrohten Krebsbestands Sofortmaßnahmen eingeleitet: Seitenbäche wurden trockengelegt, um den Zastlerbach und seine Seitengewässer vor der Ausbreitung der Seuche zu schützen. Zudem wurde in der Brugga ein Krebsschutzblech installiert, das eine Aufwärtswanderung von infizierten Krebsen verhindert. Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat das Betretungsverbot der Brugga und ihrer Nebengewässer erlassen.
Die Krebspest ist eine bei heimischen Flusskrebsen tödlich verlaufende, hochansteckende Erkrankung, die durch einen pilzähnlichen Erreger, Aphanomyces astaci, ausgelöst wird. Die als Sporen bezeichneten Übertragungsstadien der Krebspest können durch jeden mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen feuchten Gegenstand wie Gummistiefel, Kescher und Reusen sowie auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln in ein Gewässer eingeschleppt werden. Gegen die Krebspest gibt es keine wirksame Behandlung oder Impfung. Die an der Brugga ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Seuche einzudämmen.