Corona-Verordnung macht Lockerungen möglich
(Freiburg) Das Gesundheitsamt im Landratsamt hat festgestellt, dass der Stadtkreis Freiburg und der Landkreis BreisgauHochschwarzwald die Voraussetzungen für die Öffnungsstufe 1 der neuen Corona-Verordnung des Landes erfüllen.
Im Landkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz seit dem 13. Januar ununterbrochen unter dem Schwellenwert von 100, im Stadtkreis ist dies seit dem 27. April
wieder der Fall. Damit ergeben sich für diverse städtische
Einrichtungen, von Museen bis Mundenhof, neue Besuchsregeln.
Für den Mundenhof bringt die neue VO nur Verschärfungen mit
sich. Ab sofort müssen Besucherinnen und Besucher einen
aktuellen Corona-test vorzeigen (ein Testzentrum befindet sich am
Mundenhof-Eingang). Außerdem besteht – im Gegensatz zur
bisherigen Regelung – Maskenpflicht für alle über 6 Jahre. Da
weiterhin eine Besucherobergrenze besteht und die Kontaktdaten
weiterhin erfasst werden müssen, hält der Mundenhof bis auf
weiteres an der Terminbuchung fest. Auch die weiteren in der VO
avisierten Öffnungsschritte versprechen keine Erleichterungen: Erst
ab einer stabilen Inzidenz unter 50 kann der Mundenhof wieder ohne
Auflagen öffnen.
Die Städtischen Museen und die Stadtbibliothek sind bereits für
das Publikum geöffnet. Die ab heute geltenden VO-Regeln lassen
mehr Besucherinnen und Besucher zu als bisher; erlaubt ist jetzt ein
Besucher pro 20 Quadratmeter. Diese Regel wird in beiden
Einrichtungen ab Dienstag, 18. Mai, angewandt, da die Umsetzung in
punkto Organisation und Kommunikation etwas Vorlauf braucht.
Für den Internationalen Museumstag am Sonntag, 16. Mai, gelten
noch die bisherigen Regeln; die Buchungen sind bereits erfolgt.
Ab dem 18. Mai ist ein Besuch in den Städtischen Museen und in der
Stadtbibliothek mit einem Testnachweis oder einer Bescheinigung
als Genesene bzw. als Geimpfte möglich. Der Testnachweis kann
von einem Schnelltestzentrum kommen, einem Arzt oder einer
Ärztin, einer Apotheke, einer weiteren Institution, die als Tester
zugelassen ist, oder vom Arbeitgeber.
Im Innenbereich kann das Theater Freiburg erst mit Öffnungsstufe 2
starten.
Auch die Volkshochschule Freiburg setzt die einzelnen
Öffnungsschritte der Corona-Verordnung um. Nach den Pfingstferien
werden die Kursangebote aus dem zweiten Programmheft der VHS
in Präsenz angeboten, soweit dies nach der Verordnung möglich ist.
Weitere Informationen stehen auf www.vhs-freiburg.de.
Ausdrücklich weist die Stadtverwaltung auf die Formulierungen zu
den Genesenen und Geimpften aus den Verordnungen hin (CoronaVO und Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung).