Kostenlose Fahrradmitnahme auf der Schwarzwaldbahn und beim "Seehas"
Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 können Fahrgäste nun auch am Bodensee und im Schwarzwald Fahrräder kostenlos in den Nahverkehrszügen mitnehmen.
Das Ziel des Landes zur Harmonisierung der Regelungen in allen Nahverkehrszügen wurde konsequent weiterverfolgt. Der Landesstandard sieht vor, dass werktags vor 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig Fahrräder kostenlos mitgenommen werden können.
Verkehrsminister Winfried Hermann MdL dazu: „Es freut mich, dass mit dem kommenden Fahrplanwechsel die kostenlose Fahrradmitnahme auch auf der gesamten Strecke der Schwarzwaldbahn, sowie beim ‚Seehas‘ zwischen Engen und Konstanz gilt. Egal ob Mountainbiken im Schwarzwald oder eine Radtour am Bodensee, die von den neuen Regelungen profitierenden Regionen bieten für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktive Möglichkeiten. Der Landesstandard, welcher zukünftig auch auf diesen Strecken gilt, ist ein wichtiger Teil der Vernetzung von Rad und ÖPNV und bringt die nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg weiter voran.“
Auf den meisten Strecken in Baden-Württemberg konnte der Landesstandard bereits umgesetzt werden. Teilweise mussten die Konditionen für die kostenlose Fahrradmitnahme jedoch gesondert mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen ausgehandelt werden. Daher war hier nur eine schrittweise Vereinheitlichung der Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg möglich. Nachdem zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 die kostenlose Fahrradmitnahme in den Nahverkehrszügen der Breisgau S-Bahn angeboten werden konnte, schließen sich zum 13. Dezember 2020 die letzten beiden größeren Lücken. Zum einen wird in den Zügen des ‚Seehas‘ (Relation Konstanz – Engen) die kostenlose Fahrradmitnahme umgesetzt, zum anderen konnte kürzlich noch die kostenlose Fahrradmitnahme auf der gesamten Strecke der Schwarzwaldbahn (Relation Karlsruhe – Offenburg – Konstanz) erreicht werden. Somit ist die kostenlose Fahrradmitnahme außerhalb der werktäglichen Hauptverkehrszeit nun bis auf wenige Ausnahmen landesweit umgesetzt.
Als Fahrräder gelten neben dem klassischen Fahrrad auch Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können meist auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden.
Je nach Strecke und Tageszeit werden sich vermutlich aber auch weiterhin Kapazitätsengpässe bei Nachfragespitzen nicht ganz vermeiden lassen. In diesem Fall gilt: Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder haben Vorrang. Einen unbedingten Anspruch auf Beförderung des Fahrrades gibt es nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das Zugbegleitpersonal, das für die Sicherheit im Zug verantwortlich ist.