Verwaltungsgericht lässt Bagger für neues SC Stadion weiter rollen
(Freiburg) Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einem Eilverfahren die Anträge von sechs Anwohnern aus dem Stadtteil Mooswald gegen die Baugenehmigung für das neue SC-Stadions abgelehnt. Das Eilverfahren hatte zum Ziel, dass das Gericht eine aufschiebende Wirkung der Klage anordnet und den Bau des Stadions bis zur Verhandlung des Hauptverfahrens stoppt. Die Arbeiten zum neuen Stadion dürfen wie geplant weiter laufen.
Die Klage der Anwohner richtet sich vor allem auf die Nutzung des neuen Stadions. Die Kläger führten an, dass die Lärmwerte in sogenannten Ruhezeiten über den zulässigen Richtwerten liegen. Darüber hinaus gibt es bei den Klägern Befürchtungen hinsichtlich der Erschließung des neuen Stadions – unter anderem befürchten sie eine unzulässige Verkehrsbelastung im Stadtteil Mooswald.
Die Stadiongesellschaft, an der die Stadt Freiburg beteiligt ist, hatte mit Unterstützung ihrer Gutachter dazu Stellung bezogen – mit Erfolg: das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag der Kläger nun mit einer über 30-seitigen Begründung ab.
Dabei stellte das Gericht im Wesentlichen fest, dass eine Rechtsverletzung weder in Bezug auf entstehende Verkehrsbelastungen noch in Bezug auf Lärmbelastungen im Regelbetrieb des Stadions erkennbar sei. Zwar bestehe noch Klärungsbedarf in Bezug auf die sogenannten Geräuschspitzen zwischen 22 Uhr und 22:30 Uhr – die Rechtmäßigkeit des Bauwerks stehe aber insgesamt nicht in Frage. Daher sah das Gericht keine Veranlassung, die Baugenehmigung außer Vollzug zu setzen.
Die Stadiongesellschaft, die Stadtverwaltung und der Sportclub zeigen sich zufrieden. Oberbürgermeister Martin Horn: „Wir freuen uns gemeinsam mit dem SC und sind erleichtert über die Entscheidung des Gerichts. Damit ist nun auch die letzte Hürde beim Stadionbau erfolgreich bewältigt. Und es ist auch eine Bestätigung der sorgfältigen Arbeit der städtischen Fachämter. Deshalb gilt mein Dank allen Beteiligten. Mir ist bewusst, wie viel Energie und Engagement diese Phasen allen abverlangt hat. Baubürgermeister Martin Haag ergänzt: „Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung und anderer Dienststellen haben gemeinsam mit dem Regierungspräsidium gründlich gearbeitet; alle aufgeworfenen Fragestellungen akribisch und größtenteils mit gutachterlicher Expertise geprüft, denn es war uns bewusst, dass eine sorgfältige Prüfung die Grundlage für eine erfolgreiche Projektrealisierung ist. Wir sind deshalb optimistisch, dass wir auch die noch zu klärenden Fragen positiv beantworten können.“
Nun haben die Kläger noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einzulegen. Parallel dazu findet das Hauptsacheverfahren statt. „Die Entscheidung in der ersten Instanz des Eilverfahrens hat in Bausachen häufig Indizwirkung für weitere Verfahren. Wir sind und bleiben daher sehr optimistisch“, sagt Matthias Müller, Leiter des städtischen Rechtsamtes, das das Gesamtprojekt von Beginn an rechtlich begleitet hat.
Die Segelflieger haben nach der Eröffnung der neuen Start- und Landebahn am Flughafen angekündigt, ihre Klage gegen das neue SC-Stadion zurückzuziehen.