Spatenstich für Hochwasserrückhalteraum
(Breisach) Pandemiebedingt mit einem Jahr Verspätung haben Umweltministerin Thekla Walker und die Freiburger Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer den Spatenstich für den Baubeginn des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald nachgeholt. Zumindest symbolisch, da die Bauarbeiten bereits im vergangenen Jahr begonnen haben.
„Ich bin froh, dass wir diesen Termin nachholen können, weil er ein wichtiges Etappenziel ist, um das Integrierte Rheinprogramm (IRP) umzusetzen“, sagte Walker in Breisach. Walker und Schäfer weihten bei dieser Gelegenheit gleich noch das in der Zwischenzeit nahezu fertig gestellte kleine Einlassbauwerk ein und informierten sich über die Fortschritte des Projekts.
Ministerin Walker hebt den Beitrag des IRP zum Artenschutz hervor
Sie sei beeindruckt, dass schon so vieles zu sehen sei, betonte die Umweltministerin. Dieses Jahr habe mit den verheerenden Überschwemmungen eindringlich gezeigt, dass solche Hochwasserschutzmaßnahmen lebensnotwendig seien. „Das IRP schützt Menschen und Güter vor Hochwasserereignissen, die durch den Klimawandel zunehmen werden.“ Zudem leiste das IRP aber auch einen Beitrag zum Artenschutz – neben der Klimakrise die zweite große Menschheitsaufgabe unserer Zeit, der wir uns in den kommenden Jahren und Jahrzehnten stellen müssen. „Die Herstellung auentypischer Biotopsysteme mit einer lebensfähigen Rheinlandschaft schafft Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere“, sagte die Ministerin.
Regierungspräsidentin Schäfer lobt die internationale Zusammenarbeit
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hob die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Integrierten Rheinprogramm hervor und bedankte sich dafür bei Louis Laugier, dem anwesenden Präfekten des elsässischen Departements Haut-Rhin. „Der Baubeginn des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/ Burkheim zeigt, dass wir mit den international vereinbarten Hochwasserschutzmaßnahmen am Oberrhein gut vorankommen. Wir leisten damit einen solidarischen Beitrag zum Hochwasserschutz für die weiter flussabwärts lebenden Menschen.“ Gemeinsam mit dem Einsatz der Maßnahmen in Rheinland-Pfalz und dem Einsatz unserer französischen Freunde kann es uns so gelingen, Schäden durch Hochwasserereignisse am Oberrhein für Menschen und Infrastruktur möglichst gering zu halten.“
Auch bei den Gemeinden Breisach, Vogtsburg und Sasbach bedankte sich Schäfer für die konstruktive Zusammenarbeit und kündigte einen weiterhin intensiven Austausch mit den Gemeinden, Vereinen, Verbänden und der Bürgerinitiative an: „Es freut mich, dass unsere Angebote zum Dialog rege angenommen wurden und wir gemeinsam gute Lösungen gefunden haben, nicht zuletzt mit dem geplanten Schlutentest.“
Die Gesamtkosten des IRP liegen im Moment bei rund 1,7 Milliarden Euro und werden von Land und Bund gemeinsam getragen. „Diese Investitionen sorgen dafür, dass wir am Ende nicht um ein Vielfaches mehr Geld ausgeben müssen, um die Schäden einer Hochwasserkatastrophe zu bezahlen“, betonte Ministerin Walker. „Es ist eine Investition in die Zukunft und in den Schutz der Menschen.“
Ergänzende Informationen:
Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist die bedeutendste Hochwasserschutzmaßnahme des Landes Baden-Württemberg, die auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Mit dem Bau des Hochwasserrückhalteraumes Breisach/Burkheim können nach Fertigstellung bis zu 6,5 Millionen Kubikmeter Hochwasser auf einer Fläche von 634 Hektar (entspricht einer Größe von 888 Fußballfeldern) zurückgehalten werden und so zum Hochwasserschutz für die Rheinunterlieger beitragen.
Das kleine Einlassbauwerk dient dem von den Gemeinden und einer Bürgerinitiative geforderten und vereinbarten Schlutentest. Hier soll erprobt werden, ob allein die Durchströmung der natürlichen Rinnen (Schluten) in der Rheinaue anstelle von ökologischen Flutungen ausreicht, um im Rückhalteraum eine Anpassung der Natur an Hochwassereinsätze zu erreichen. Das kleine Einlassbauwerk ermöglicht, Wasser aus dem Rhein für den Schlutentest in den Rückhalteraum zu leiten. Sobald die Schluten im Rückhalteraum entsprechend angepasst und die Schutzbrunnen in Burkheim und am Jägerhof im erforderlichen Umfang einsatzbereit sind, kann mit dem Schlutentest noch während des Baus des Rückhalteraumes begonnen werden.