Keine Wahl zum Ortschaftsrat
(Freiburg) Die Ortschaftsratwahl in Munzingen muss abgesagt werden. Das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde informierte gestern die Stadt Freiburg und begründete die Absage aufgrund einer widersprüchlichen Unterschrift eines Wahlvorschlags. Der Ersatztermin für die Ortschaftsratswahl ist auf Mitte September terminiert.
„Wir als Stadt bedauern es sehr, dass die Ortschaftsratswahl in Munzingen jetzt so kurzfristig abgesagt werden muss. Aber die Gründe für die Entscheidung des Regierungspräsidiums sind für uns vollkommen nachvollziehbar“, so Bürgermeister Stefan Breiter. „Jetzt geht es darum, dass wir so schnell wie möglich alles in die Wege einleiten, damit die Wahl nach der Sommerpause stattfinden kann.“
Das Regierungspräsidium begründet seine Entscheidung damit, dass der Wahlvorschlag der Wählervereinigung „Bürger für Munzingen“ nicht den formalen Voraussetzungen der baden-württembergischen Kommunalwahlordnung entspreche. Zur Legitimation eines solchen Wahlvorschlags sieht die Kommunalwahlordnung die persönliche und handschriftliche Unterzeichnung der Niederschrift durch den Versammlungsleiter und zwei Teilnehmende vor. Der Versammlungsleiter beziehungsweise die Versammlungsleiterin ist an zwei unterschiedlichen Stellen des vom Gesetzgeber vorgegebenen Formulars anzugeben. Im vorliegenden Fall wurden zwei unterschiedliche Personen angegeben. Die Niederschrift entspreche damit nicht den formalen Voraussetzungen der Kommunalwahlordnung mit der Folge, dass der Wahlvorschlag nicht legitimiert ist. Aus diesen Gründen muss die anstehende Ortschaftsratswahl in Munzingen abgesagt und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Anlass der Prüfung waren Hinweise aus der Munzinger Bürgerschaft zum gemeinsamen Auftreten zweier Listen im Wahlkampf, weshalb das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement (ABI) die Unterlagen der beiden Listen einem Prüfverfahren unterzog. In Abstimmung mit dem Rechtsamt wurde schließlich das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde hinzugezogen. Gemeinsame Maßnahmen zweier Listen im Wahlkampf seien zwar keineswegs ausgeschlossen, allerdings müssten die voneinander unabhängigen Wählervereinigungen ihre Listen in getrennten Verfahren aufstellen, so das städtische Rechtsamt. Die Frage, ob diese formellen Anforderungen letztlich eingehalten worden sind, konnte offen bleiben, da sie für die Entscheidung des Regierungspräsidiums aufgrund des offensichtlichen Formmangels der fehlerhaften Unterschrift nicht maßgeblich war.
Um die Fristen der Kommunalwahlverordnung einhalten zu können, geht die Stadt davon aus, dass die Ortschaftsratswahl in Munzingen in der zweiten Septemberhälfte stattfinden wird. Der bisherige Ortsvorsteher und der Ortschaftsrat bleiben bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt.
Die Ortsverwaltung Munzingen wurde durch das ABI informiert. Alle Kandidatinnen und Kandidaten der Munzinger Ortschaftswahl werden durch das Regierungspräsidium informiert. Die Kosten für die Wiederholung der Wahl belaufen sich auf rund 25.000 Euro.
Die Stadtverwaltung bedauert es sehr, dass die Wahl in Munzingen abgesagt werden muss und bittet alle Wahlberechtigten sowie alle Kandidatinnen und Kandidaten der Munzinger Ortschaftsratswahl um ihr Verständnis für die erneute Wahl im September. In Munzingen gibt es rund 2.200 Wahlberechtigte für die Ortschaftsratswahl.
Wichtig ist der Hinweis, dass die Kommunalwahl sowie die Europawahl am 26. Mai auch in Munzingen stattfinden werden. Verschoben wird nur die Wahl des Ortschaftsrates.