Kommunalwahl muss wiederholt werden
(Rastatt) Die Kommunalwahl vom 9. Juni muss in Rauental, Niederbühl, Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf wiederholt werden.
Rund einen Monat nach Beginn der Prüfung der Rastatter Kommunalwahlen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe seine Entscheidung am 16. Juli 2024 bekanntgegeben.
Begründet wurde sie damit, dass rund 1.000 Wahlberechtigte bis zuletzt keine Wahlscheine erhalten hatten und somit ihre Stimmen nicht abgeben konnten. Grund dafür waren Fehler in der Bearbeitung von Briefwahlanträgen und der Beauftragung des Versands der Briefwahlunterlagen. Innerhalb einer einwöchigen Frist waren nach der Kommunalwahl 22 Wahleinsprüche beim Regierungspräsidium eingegangen.
Der Rastatter Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am kommenden Montag, 22. Juli 2024, einen Termin für die Wiederholungswahl. Diese muss innerhalb von sechs Monaten seit der Kommunalwahl vom 9. Juni stattfinden und nach den Sommerferien stattfinden. Das Datum wird derzeit mit dem Landkreis abgestimmt. „Ich danke allen Wahlberechtigten in den Ortsteilen für Ihre Geduld und bitte ausdrücklich um Entschuldigung für die nun erforderliche Wiederholung! So ärgerlich die Wiederholung der Wahlen in unseren Ortsteilen ist, hoffe ich, dass sie auch als Beleg dafür gewertet wird, dass unsere Demokratie funktioniert und jede und jeder wählen können muss.“, so Oberbürgermeisterin Monika Müller.