Bundesverfassungsgericht bestätigt Übernachtungssteuer
(Freiburg) Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der Freiburger Übernachtungssteuer.
Das oberste Gericht informierte heute die Stadt über die Entscheidung.
Finanzbürgermeister Stefan Breiter dazu: „Das
Bundesverfassungsgericht bestätigt den von Freiburg
eingeschlagenen Weg und gibt uns und anderen Städten
endlich Rechtssicherheit. Mit der Übernachtungssteuer haben
wir rechtliches Neuland betreten, aber wir waren immer davon
überzeugt, einen politisch und rechtlich tragfähigen Vorschlag
vorgelegt zu haben, den unser Gemeinderat auch mittragen
konnte“. Bürgermeister Breiter dankte der Stadtkämmerei und
dem Rechtsamt für die genaue und gute rechtliche
Vorbereitung. Rechtsamtsleiter Matthias Müller freut sich,
dass das Bundesverfassungsgericht als oberste Instanz das
rechtliche Vorgehen in Freiburg als richtig anerkannt hat und
die gerichtlichen Entscheidungen des
Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom Juni 2015 sowie des
Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2016 bestätigt hat.
Die kommunale Steuer für private Übernachtungen in
Beherbungsbetrieben war mit großer politischer Mehrheit vom
Gemeinderat im Oktober 2013 eingeführt worden. Nach einer
Klage hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Satzung
zur Übernachtungssteuer im Juni 2015 für rechtmäßig erklärt
und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen
diese Nichtzulassung der Revision hat der Hotelbetrieb Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht im
Januar 2016 zurückgewiesen wurde.
„Gemeinsam mit der Hotellerie und weiteren Akteurinnen und
Akteuren haben wir sehr viele bedeutende Projekte und
zahlreiche Sofortmaßnahmen für die Innenstadt auf den Weg
gebracht und umgesetzt. Dass wir auch künftig gemeinsam
mit den Leistungsträgerinnen und -trägern entsprechende
Mittel aus der Übernachtungssteuer zur Umsetzung von
Maßnahmen, die dem Tourismus, aber auch den Bürgerinnen
und Bürgern zu Gute kommen, zur Verfügung stehen, stellt
eine große Erleichterung dar und freut uns sehr“, so Hanna
Böhme, Geschäftsführerin der FWTM.
Die Übernachtungsteuer wird seit 2014 erhoben. Seitdem
erzielte die Stadt Freiburg Einnahmen von insgesamt rund 19
Millionen Euro. Derzeit sind 351 Beherbergungsbetriebe
erfasst - davon 14 Hostels oder Jugendherbergen, 222
Ferienwohnungen, 67 Hotels und 49 Privatzimmer. Die
Anzahl der zur Übernachtungssteuer angemeldeten
Beherbergungsbetriebe ist in den beiden vergangenen Jahren
pandemiebedingt deutlich zurückgegangen. Mit einem
Anstieg ist aber wieder zu rechnen.
Grundsätzlich gilt die Übernachtungsteuer für jeden, der in
einem Beherbergungsbetrieb in Freiburg übernachtet.
Ausgenommen sind allerdings Reisende, die beruflich
unterwegs sind. Sie können dies anhand eines Formulars
nachweisen, welches die Hotels vorliegen haben, und das
auch im Internet in mehreren Sprachen herunterladbar ist:
www.freiburg.de/steuer . Wer keine Angaben machen
möchte, muss dies nicht tun.
Mit der Übernachtungssteuer erwirtschaftet die Stadt Freiburg
Einnahmen für den Haushalt und kann diese gezielt für den
Tourismus verwenden.