17.12.2019 16:09

Keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister

(Heitersheim) Die neue Gemeinderatsfraktion „Zusammen für Heitersheim“ hatte am 24.10.2019 eine mehrseitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Martin Löffler beim Landratsamt, Kommunalaufsicht, eigereicht.

In der Beschwerde hatte die Fraktion „ZfH“ schwere Vorwürfe gegen Bürgermeister Martin Löffler erhoben, die alle im Zusammenhang mit der weiteren Nutzung des Malteserschlosses stehen.
Unter anderem habe der Bürgermeister die Informationspflicht verletzt,
Gemeinderatsbeschlüsse nicht ausgeführt, die Einwohnerversammlung am 04.10.2019
missbraucht, seine Kompetenzen überschritten und unnötige Kosten verursacht. Außerdem
habe der Bürgermeister sich möglicherweise der Vorteilsnahme im Amt gem. §304 StGB
strafbar gemacht und nicht die Interessen der Stadt, sondern fremde Interessen vertreten
habe.
In einem umfassenden Schreiben, dass auch der Stadtverwaltung Heitersheim vorliegt, wies
der Erste Landesbeamte, Martin Barth, die Vorwürfe nun zurück. Ein Verstoß gegen
rechtliche Verpflichtungen ist nicht erkennbar. Die Rechtsaufsicht sieht keinen Anlass tätig
zu werden.
Es sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, „die in dieser Angelegenheit auf ein
disziplinarrechtlich zu würdigendes Verhalten von Bürgermeister Löffler hinweisen“, so die
Rechtsaufsicht.
Bürgermeister Martin Löffler, der am 11. Januar 2020 seinen Dienst als neuer Bürgermeister
der benachbarten Stadt Müllheim beginnen wird, teilt dazu mit:
„Ich bin froh und dankbar, dass die Rechtsaufsicht die völlig haltlosen Vorwürfe der Fraktion
ZfH so schnell entkräftet hat. Ich verbinde dies mit der Hoffnung, dass nun wieder andere
und wichtige Themen der Heitersheimer Gemeindepolitik in den Vordergrund rücken können.
Wer immer meine Nachfolge in Heitersheim antreten wird soll seinen Dienst in der Stadt
Heitersheim unbelastet beginnen können.“