17.09.2019 07:49

Regierungspräsidium legt Erörterungstermin zur Neuzulassung des Rheinkraftwerks Reckingen fest

(Küssaberg) Im Verfahren zur Neuzulassung des Laufwasserkraftwerks Reckingen in Küssaberg am Hochrhein findet von Mittwoch, 23. bis Freitag, ...

Im Verfahren zur Neuzulassung des Laufwasserkraftwerks Reckingen in Küssaberg am Hochrhein findet von Mittwoch, 23. bis Freitag, 25. Oktober, jeweils von 10 Uhr bis ca. 17 Uhr, im Inselpavillon des Gemeindezentrums Küssaberg der Erörterungstermin statt. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, werden in dieser Zeit die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen mit der Kraftwerk Reckingen AG, den Einwendern sowie den beteiligten Kommunen, Behörden und Verbänden besprochen. Falls die Erörterung nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden kann, ist Samstag, 26. Oktober, als Reservetag vorgesehen.

Die bestehende Zulassung des Kraftwerks Reckingen läuft fast 80 Jahre nach dessen Inbetriebnahme am 10. Oktober 2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG hat den Weiterbetrieb des Kraftwerks über diesen Zeitraum hinaus für die Dauer von 60 Jahren beantragt. Wie alle Grenzkraftwerke am Hochrhein benötigt das Kraftwerk Reckingen sowohl eine deutsche wasserrechtliche Bewilligung als auch eine gleichlautende Schweizer Konzession. Zum Erörterungstermin sind daher auch die zuständigen Schweizer Behörden sowie die in der Schweiz Einsprache führenden Umweltorganisationen eingeladen.

Schwerpunkte der Erörterung werden die Belange der betroffenen Kommunen und Bürger sowie ökologische Themen sein. Dazu zählen die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Fischauf- und -abstieg) sowie die umfangreichen Umweltmaßnahmen. Am deutschen Ufer sind neben dem Neubau der Fischaufstiegsanlage auch die Anlage eines Nebenfließgewässers mit vier Inseln in der Gemeinde Küssaberg vorgesehen. Zudem sind Kiesschüttungen und weitere Struktur- und Uferrückbaumaßnahmen geplant, damit der Fluss natürlicher und dynamischer wird. Hinzu kommen vier Umweltmaßnahmen auf Schweizer Seite, unter anderem die Erweiterung der Auenrenaturierung „Chly Rhy“ in der Gemeinde Rietheim.

Das RP weist darauf hin, dass der amtliche Bekanntmachungstext am 19. bzw. 20. September im kompletten Wortlaut in den amtlichen Mitteilungsblättern der Gemeinden Küssaberg und Hohentengen a.H. ortsüblich bekannt gemacht wird. Sämtliche Unterlagen können auch auf der Internetseite des RP (www.rp-freiburg.de) unter „Aktuelles“ eingesehen werden. Die Tagesordnung für den Erörterungstermin erhalten die Beteiligten Anfang Oktober. Ab diesem Zeitpunkt sei sie dann ebenfalls auf der Homepage des RP verfügbar.