18.12.2019 20:28

Landratsamt hält Bürgerentscheid zum Malteserschloss für zulässig

(Heitersheim) Ende Oktober war ein Bürgerbegehren mit über 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung Heitersheim eingereicht worden. Das Bürgerbegehren, organisiert vomVerein Schule im Schloss e.V., zielt darauf ab, die geplante internationale Privatschule im Schloss zu ermöglichen.

Dazu soll laut Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid durchgeführt werden, der den mit knapper Mehrheit gefassten ablehnenden Gemeinderatsbeschluss vom 08.10.2019 aufheben kann. Nach Eingang des Bürgerbegehrens hatte der Gemeinderat der Stadt Heitersheim am 05. November 2019 mehrheitlich entschieden den Bürgerentscheid zuzulassen und diesen, zeitgleich mit der Bürgermeisterwahl, auf den 02. Februar 2020 terminiert. Ein Mitglied der CDU Fraktion im Gemeinderat hatte daraufhin am 07.11.2019 die Kommunalaufsicht im Landratsamt um Überprüfung dieser Entscheidung gebeten. Ziel des Schreibens des CDU Stadtrats, der erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens äußerte, war dabei, dass das Landratsamt die Stadt Heitersheim auffordert, das Verfahren zum Bürgerentscheid am 02.02.2019 so lange zurück zustellen, bis die Rechtsfragen geklärt sind. Dies hätte gegebenenfalls bedeutet, dass die Fristen zur pünktlichen Vorbereitung des Bürgerentscheides nicht hätten eingehalten werden können, so dass der Bürgerentscheid am 02.02.2020 nicht durchgeführt werden könnte. Unter anderem, so der CDU Stadtrat, sei im Antrag der Käufer nicht genannt und es fehlten genaue Angaben zum Vertragspartner. Es sei außerdem Bezug genommen worden auf den Bebauungsplan „Sondergebiet internationale Privatschule“, den es noch gar nicht gebe. Das Nutzungsrecht für die Räume des Schlossmuseums läge derzeit bei der historischen Gesellschaft Malteserstadt e.V.. Außerdem widerspreche es dem Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat, wenn die Stadt die Durchführung der Fronleichnamsprozession im Schloss rechtlich absichern lasse. Der Stadtrat hielt außerdem die Verpflichtung der Stadt auf das Vorkaufsrecht zu verzichten für unzulässig. In einem umfassenden Schreiben, das auch der Stadtverwaltung Heitersheim vorliegt, wies der Erste Landesbeamte, Martin Barth, die Bedenken nun zurück.
Das Landratsamt kommt nach Prüfung der Angelegenheit zum Ergebnis, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 05. November 2019 über die Zulassung des Bürgerbegehrens zur Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.10.2019 und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nicht zu beanstanden ist. Insoweit sah das Landratsamt auch keine Veranlassung die Stadt Heitersheim zur Zurückstellung des Bürgerentscheides aufzufordern. Bürgermeister Martin Löffler, teilt dazu mit: „Dass die Rechtsaufsicht das Bürgerbegehren für zulässig hält, überrascht uns nicht im Geringsten. Wir waren nach umfassender rechtlicher Vorprüfung zum selben Ergebnis gekommen. Es ist gut, dass nun Rechtssicherheit herrscht und der Bürgerentscheid am zweiten Februar, zeitgleich mit der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, stattfinden kann. Die Bürgerinnen und Bürger können sich damit darauf verlassen, dass der Ausgang des Bürgerentscheid, wenn das Quorum erreicht wird, auch wirksam ist und umgesetzt wird.“