Widerspruch gegen Windpark abgelehnt
(Blumberg) Die höhere immissionsschutzrechtliche Behörde am Regierungspräsidium Freiburg hat die Widersprüche gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom Dezember 2016 für den Windpark Länge bei Blumberg gebührenpflichtig zurückgewiesen. Etwa 170 Privatpersonen hatten per Unterschriftenliste Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche waren dem Regierungspräsidium Freiburg Ende April 2018 durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zur Entscheidung vorgelegt worden, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums.
Die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer hatten im Wesentlichen vorgebracht, dass die Öffentlichkeit nicht hinreichend in das Verfahren einbezogen worden sei. Die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung sei nicht richtig erfolgt. Außerdem seien die relevanten natur- und artenschutzrechtlichen Kriterien fehlerhaft behandelt worden. Es liege ein Verstoß gegen den Windenergieerlass und die Hinweise zur artenschutzrechtlichen Ausnahme vor. Auch sei an den Standorten keine ausreichende Windhöffigkeit gegeben.
Die Widersprüche waren zurückzuweisen, da die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer mit den vorgebrachten Argumenten die Verletzung eigener Rechte nicht geltend machten bzw. machen konnten. Eine Verletzung persönlicher privater Schutzinteressen lag somit nicht vor.
Zum Windpark Länge liegt dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ein weiterer Widerspruch eines anerkannten Naturschutzverbands vor. Dieser wurde bislang noch nicht begründet und wurde daher dem Regierungspräsidium noch nicht zur Entscheidung vorgelegt. Seit Ende Mai 2018 ist ein Eilverfahren dieser Naturschutzvereinigung beim Verwaltungsgericht Freiburg, unter anderem gegen den Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, anhängig. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.