Wohneigentum bleibt teuer
(Freiburg) Der Gutachterausschuss hat am 21. Oktober 2020 die Bodenrichtwerte für die Stadt Freiburg rückblickend zum Stichtag 31. Dezember 2019 beschlossen.
Damit liegen nun aktuelle Werte für 511 Bodenrichtwertzonen vor. 298 dieser Zonen sind Wohnbauflächen, 182 gemischte Bauflächen und 31 gewerbliche Flächen. Erstmals hat der Ausschuss auch flächendeckend Bodenrichtwertzonen für den Geschosswohnungsbau ermittelt. Bislang war das nur für Ein- und Zweifamilienhäuser der Fall. Bei diesen hat der Gutachterausschuss eine Wertsteigerung von 10 Prozent in der Stadt und von 15 Prozent in den Tuniberggemeinden und Hochdorf innerhalb eines Jahres ermittelt. Im Geschosswohnungsbau (ohne Altstadt) liegt die Steigerung mit Ausnahmen bei 10 Prozent. Die Werte in der Altstadt sind seit 2016 auf hohem Niveau überwiegend konstant geblieben. Die Quadratmeter-Werte für Ein- und Zweifamilienhäuser liegen in den Gemarkungen Freiburg, Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 400 und 1.400 Euro, in den Tuniberg-Gemeinden und Hochdorf bei 290 bis 580 Euro. Für den Geschosswohnungsbau mit und ohne gewerblichen Anteil ergeben sich Quadratmeter-Werte in Freiburg (ohne Altstadt), Kappel, Ebnet und Lehen zwischen 520 und 3.100 Euro. Werte über 2.000 Euro finden sich in besonders dicht bebauten Lagen, die an die Altstadt grenzen, und im Stadtteil Brühl.
Im Gegensatz zu Grundstücken für eine Wohnbebauung sind die Bodenrichtwerte für gewerbliche Flächen bis auf eine kleine Zone am Güterbahnareal konstant geblieben. Der Quadratmeter-Wert beläuft sich hier auf 140 bis 500 Euro. Die Spitzenwerte befinden sich im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Nord. Bei Flächen derLand- und Forstwirtschaft liegt derBodenrichtwert für Ackerland bei 4 Euro, für Grünland bei 3 Euro,für Gartenland bei 6 Euro (Tuniberggemeinden und Hochdorf) bzw. 16,50 Euro (Gemarkung Freiburg), für Rebland bei 5,50 Euro und für Wald bei 2,50 Euro je Quadratmeter.Die Bodenrichtwerte 2019 sind ab dem 25. November überwww.freiburg.de/stadtplan kostenlos abrufbar. Gegen eine Gebühr von 31,39 Euro wird eine flurstücksbezogene Bodenrichtwertbescheinigung erstellt.
Für Fragen steht dieGeschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Tel. 0761/201-4234 (montags bis freitags 9 bis 12.30 Uhr) oder unter gutachterausschuss@stadt.freiburg.de bereit.
Was ist der Bodenrichtwert und wer braucht ihn?
Das Baugesetzbuch definiert den Bodenrichtwert als durchschnittlichen Lagewert für eine Mehrheit von Grundstücken mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird benötigt für steuerliche Bewertungen, um Immobilienwerte festzustellen, für die Ermittlung des Erbbauzinses und für städtebauliche Belange. Der Gutachterausschuss muss die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre anhand gesetzlicher Vorgaben ermitteln. In bebauten Gebieten ist der Wert anzugeben, der sich ergeben würde, wenn der Boden nicht bebaut wäre. Die Bewertung erfolgt anhand einer Kaufpreis-Sammlung und weiterer Daten, wie Bauleitplänen und Mietstatistiken. Der Ausschuss berücksichtigt auch den Entwicklungszustand der Grundstücke (baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland, Flächen der Land- und Forstwirtschaft) und gibt wertbeeinflussende Merkmale wie die Geschossflächenzahl an. DerGutachterausschuss der Stadt Freiburg wurde mit dem Bundesbaugesetz von 1960 gegründet. Er ist eine selbständige, unabhängige und weisungsungebundene Institution aus überwiegend externen Immobilienexperten. Der Ausschuss hat den Auftrag, flächendeckend zonale Bodenrichtwerte zu ermitteln und zu veröffentlichen (§ 196 BauGB). Damit schafft er Transparenz für alle, die auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt tätig sind. Er wird unterstützt von einer städtischen Geschäftsstelle, die dem Vorsitzenden des Ausschusses weisungsgebunden ist. Diese führt auch die Kaufpreis-Sammlung des Gutachterausschusses.