18.03.2019 18:02

Neue Start- und Landebahn am Flugplatz

(Freiburg) Anfang März hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) als Landesluftfahrtbehörde den Plan der Flugplatz Freiburg GmbH (FFG) zur Neuanlegung einer Start- und Landebahn (Grasbahn) auf dem Verkehrslandeplatz Freiburg genehmigt.

Damit wird die Situation für den Segelflugbetrieb auf dem Verkehrslandeplatz Freiburg deutlich verbessert. Die zuvor bestehenden zwei Segelflugbahnen waren mit Plangenehmigung des RPS vom 26. September 2017 entwidmet worden, was bedeutet, dass die bisherige Genehmigung für den Segelflugbetrieb entzogen wurde. Sie lagen auf dem Areal, das zum Bau des zukünftigen Fußballstadions in Freiburg genutzt werden soll. Der Segelflugbetrieb war daher bis zur jetzigen Plangenehmigung nur noch auf der Asphaltbahn und auf der Grundlage von Ausnahmeerlaubnissen auf der Grasfläche zwischen der Asphalt Start- und Landebahn und der Rollbahn möglich. Ein Parallelbetrieb der beiden Bahnen ist aus luftrechtlichen Gründen nicht möglich. Daher führt die Neuanlegung der Gras- Start- und Landebahn nicht zu mehr Flugverkehr.

Die Genehmigung mit den entsprechenden Plänen wird von 18. März bis 1. April 2019 im Beratungszentrum Bauen und Energie im EG des Rathauses im Stühlinger, Gebäude C (Altbau), Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten von montags bis mittwochs und freitags von 7:30 bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 16:00 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich vor Ort über den Plan informieren.