Antrag auf Planfeststellung für den Hochwasserrückhalteraum übergeben
(Weisweil/Wyhl) Das Regierungspräsidium Freiburg hat am heutigen Dienstag (18. Dezember) den Antrag auf Planfeststellung für den Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil dem Landratsamt Emmendingen übergeben.
Landrat Hanno Hurth nahm die 29 Ordner umfassenden Antragsunterlagen von Referatsleiter Harald Klumpp vom Regierungspräsidium Freiburg entgegen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landratsamt Emmendingen und des Regierungspräsidiums Freiburg. Landrat Hanno Hurth sichert ein offenes und transparentes Verfahren zu.
Der vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) geplante Hochwasserrückhalteraum liegt mit einer geplanten Fläche von 595 Hektar auf den Gemarkungen Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen. Künftig soll das Gebiet nach den Plänen des RP im Hochwasserfall als Rückhalteraum genutzt werden können. In Zeiten ohne Hochwassereinsatz sollen regelmäßig in Abhängigkeit vom natürlichen Abflussgeschehen im Rhein sogenannte „Ökologische Flutungen“ stattfinden, so der Antrag des RP.
Weiterer Verlauf
Nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit durch das Landratsamt Emmendingen wird das förmliche Verfahren mit Offenlage der Antragsunterlagen eingeleitet. Parallel zum Planfeststellungsverfahren auf deutscher Seite erfolgt auf französischer Seite ein Verwaltungsverfahren für die dort erforderlichen Schutzmaßnahmen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Unternehmen, Vereine und Verbände können während dieser Offenlage Einwendungen erheben, die dann vom Landratsamt geprüft werden. Der Termin der Offenlage wird vom Landratsamt Emmendingen noch bekannt gegeben. Eventuelle Einwendungen können erst ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam erhoben werden. Nach der Offenlage wird es einen öffentlichen Erörterungstermin geben, bei dem die Einwendungen behandelt und diskutiert werden.